Ablehnung Berufsunfähigkeitsversicherung, von der BU nicht angenommen, von der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angenommen
Ein normaler Arbeitnehmer, der in einem Büro sitzt und Schreibarbeiten erledigt, der braucht keine Angst zu haben, dass sein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird. Ganz anders sieht es bei so genannten Risikogruppen aus. Gibt es eine hohe Gefahrenzulage, kann die Versicherung den Antrag ablehnen.
Je höher die Gefahr bei der Arbeit ist umso höher ist auch das Versicherungsrisiko der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierunter zählen vor allem Berufe, die sehr gefährlich sind. So können Bodyguards und Stuntmens nicht mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen, denn bei ihnen könnte die Berufsunfähigkeit täglich bei der Arbeit eintreten. Vergleichsweise mit einem Angestellten in einer Bank ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei einem Bodyguard bedeutend höher. Daher der Ausschluss.
Aber auch Sänger, Schriftsteller und Moderatoren beim Rundfunk werden aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen. Erkranken sie an ihrer Stimme oder an ihren Händen sind sie nicht mehr in der Lage dieses Tätigkeit weiter auszuüben. Doch genau das kann jeden Tag geschehen, da sie tagtäglich damit ihr Geld verdienen. Die Abnutzung bzw. der Verschleiß der Knochen oder der Stimmbänder ist daher enorm hoch und daher ist es für eine Versicherung unrentabel diese Berufsgruppe zu versichern.
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Doch diese Berufsgruppen haben dennoch die Möglichkeit gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Hierzu gibt es spezielle Versicherungen wie der Arbeitskraftabsicherung. Aber auch die Dread Diseases Versicherung, die speziell gegen bestimmte Krankheiten absichert. Hier geht es nicht um leichte Erkrankungen, sondern um Fälle, die bei einer normalen Berufsunfähigkeit sofort ausgeschlossen werden, wie zum Beispiel Krebs.
Aber auch die Grundfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung oder die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind Alternativen. Zwar können sie sich nicht gegen eine Berufsunfähigkeit absichern, aber mit einer dieser oben genannten Versicherungen sind sie dennoch im Krankheitsfall gerüstet und müssen mit keinen gravierenden Verdienstausfall rechnen.