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Alternative Therapien Gesetzliche Krankenversicherung, Therapien GKV

Darunter sind verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zu verstehen; die nicht zur klassischen Schulmedizin gehören. Dazu zählen beispielsweise aus dem Bereich der Naturheilverfahren homöopathische Behandlungen, Akupunktur, Magnettherapien und andere. Das Leistungsverzeichnis der Krankenkassen enthält so gut wie keine Angebote für die alternative Medizin. Diese Leistungen werden also eher selten von der Kasse erstattet.

 

Die Kostenübernahme ist jedoch von der Krankenkasse abhängig. Man sollte sich deshalb bei seiner Kasse vor Behandlungsbeginn erkundigen, ob diese Leistungen übernommen werden. Daneben gibt es einen Katalog, wo Therapien aufgelistet sind, die vom Bundesausschuss und den Vertretern der Ärzte und Krankenkassen für unwirksam erklärt worden sind. Andere wiederum wurden in ihrer Wirksamkeit nachgewiesen und mittlerweile auch von einigen Krankenkassen anerkannt.

 

Patienten mit chronischen Knie- oder Rückenschmerzen können sich mit Hilfe der Akupunktur behandeln lassen. Diese Behandlungsmethode wird seit 2006 als Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Weitere alternative Therapien dienen der Vorsorge, wie Yoga und andere Entspannungstechniken. Obwohl diese ebenfalls zu den alternativen Therapien zählen, werden sie teilweise von manchen Krankenkassen übernommen.

 

Die Kassen haben durch die Gesundheitsreform im Jahr 2007 zusätzliche Möglichkeiten bekommen, um ihren Versicherten individuelle Angebote zu unterbreiten. Sie können damit Wahltarife für besondere Therapien anbieten, bei denen beispielsweise die Behandlung mit alternativen Therapien bezahlt wird. Wer sich für diesen Tarif entscheidet, darf aber die Krankenkasse drei Jahre nicht wechseln.