Verfolge uns auf Facebook:



 

Bausparkasse, Bausparkassengesetz, Immobilienfinanzierung

Bausparkassen sind Kapitalsammelstellen, deren einziger Zweck es ist, eine Finanzierung von Wohneigentum und / oder im Zusammenhang damit stehenden Investitionen, wie z.B. Renowierungen zu ermöglichen. Es ist die einzige zulässige Art von Zwecksparen in Deutschland überhaupt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Bausparkassen finden sich in der Bausparkassen-Verordnung und den Bausparkassengesetz.

Schließt man einen Bausparvertrag ab, so dient dieser in erster Linie zur späteren Finanzierung des eigenen Wohneigentums. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Eigentumswohnung, einen Neubau oder eine Bestandimmobilie handelt. Zunächst muss gespart werden damit ein bestimmter Anteil an der gesamten Bausparsumme in den Bausparvertrag eingezahlt wird. Auf die Zahlungen erhält der Sparer Zinsen, die jedoch deutlich unter den Zinssätzen anderer Sparformen liegen.

Läuft der Bausparvertrag über einige Jahre und Ansparungen sind regelmäßig erfolgt, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif. Der Bausparer erhält nun nicht nur den eingezahlten Betrag, sondern die komplette Bausparsumme in Form eines Darlehens. Der Vorteil liegt darin, dass der Zinssatz für das Bauspardarlehen deutlich unter den Zinssätzen anderer Finanzierungsarten liegt. Das Bausparen wird unter bestimmten Voraussetzungen durch den Staat gefördert. So gibt es beispielweise die Arbeitnehmersparzulage (vermögenswirksame Leistung) und eine Wohnungsbauprämie, die für Sparleistungen im Rahmen eines Bausparvertrages gewährt werden.

Als nächstes werden Bereitstellungszinsen erklärt.