Beihilfe-Versicherung, Beihilfeversicherung, Beihilfeversicherungen, Beihilfe-Versicherungen
Eine umfangreiche Krankenversicherung ist das A und O, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein. Während der normale Arbeitnehmer lediglich bei einer Krankenkasse versichert ist, übernimmt bei den Beamten zusätzlich noch die Beihilfe-Versicherung einen Teil der Kosten. Beamte, Soldaten, Berufsrichter und Pfarrer profitieren von den Beihilfe-Versicherungen.
Welchen Anteil der Kosten die Beihilfeversicherung ünernimmt, hängt von der jeweiligen Landesregelung ab. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Zudem spielt die Familiensituation bei der Bemessung der Beihilfe eine Rolle. 50-80% der Kosten werden dann in der Regel von den Beihilfeversicherungen übernommen. Genaueres findet sich in den Beihilfeverordnungen der einzelnen Länder, in denen der jeweilige Leistungsumfang festgelegt ist.
In der Regel ist es so, dass dem Versicherungsnehmer bis zu 50% der Kosten erstattet werden. Wer einen Ehepartner und/oder Kinder hat, bekommt meist mehr erstattet. In manchen Ländern können auch Landesbeamte mit eingetragenen Lebenspartnerschaften höhere Erstattungen erhalten. Dies gilt jedoch nicht für Bundesbeamte. Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt. Dies entspricht den Leistungsansprüchen, die man bei der Familienkasse geltend machen kann. Gut bedacht werden sollte, ob die Beihilfeansprüche und die private Krankenversicherung zu Beginn eines Studiums abgetreten werden. Wer beihilfeberechtigt und in der PKV bleibt, muss sich Zeit seines Lebens in einer PKV versichern, wenn er studieren will. Die Leistungen der Beihilfe liegen in der Regel auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Nur in einigen Bundesländern werden zusätzliche Leistungen gezahlt, wenn nicht kann eine sogenannte Heilpraktikerversicherung sinnvoll sein. Diese übernimmt dann die Kosten der Behandlung beim Heilpraktiker..
Formal verläuft die Forderung nacha Beihilfe wie folgt ab: Der Versicherte sammelt seine Rechnungen bzw. Verordnungen und schickt diese dann zusammen mit einer Aufstellung der zu erstattenden Kosten an die Beihilfestelle. Diese überprüft den Antrag und überweist nach Rückmeldung dem Versicherten den entsprechenden Betrag auf dessen Konto.