5. Welche Kriterien beeinflussen die Beitragshöhe in der Risikolebensversicherung?
Zur Ermittlung der Beitragshöhe beim Abschluss einer Risikolebensversicherung spielen eine ganze Reihe von Faktoren eine Rolle. Zunächst sollen hier einige der wichtigsten Kriterien genannt und anschließend erläutert werden. Abhängig ist die Beitragshöhe zunächst einmal entscheidend von der Höhe der Versicherungsleistung. Es liegt wohl auf der Hand, dass der Beitrag bei einer Auszahlungssumme von 50.000 Euro im Todesfall deutlich niedriger liegen wird, als bei der Todesfallsumme von 300.000 Euro. Das zweite wichtige Kriterium für die Beitragsfestsetzung ist der Gesundheitszustand des Antragstellers. Bei niedrigeren Versicherungssummen ist es oft ausreichend, einen Fragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen.
Ab einer bestimmten Höhe der Versicherungsleistung verlangen die Versicherer allerdings eine ärztliche Untersuchung. Einen festgesetzten Betrag gibt es dafür nicht. Manche Anbieter von Risikolebensversicherungen verlangen eine ärztliche Untersuchung bereits ab einer Versicherungssumme von 200.000 Euro, andere erst ab 300.000 Euro. Gleich, ob nur der Fragebogen zur Gesundheitsprüfung ausgefüllt wird oder eine ärztliche Untersuchung vorgesehen ist, einige Faktoren bestimmen den Beitragsatz ganz entscheidend. So wird beispielsweise bei einem Raucher durch den Versicherer ein besonders hohes Risiko der Auszahlung der Prämie kalkuliert, ebenso für Diabetiker oder HIV-positiv getestete Antragsteller.
Letztere wurden früher sogar meist von der Risikolebensversicherung ausgeschlossen. Kritisch zu sehen ist immer die Einstufung als Raucher oder Nichtraucher. Der Antragstelle sollte sich genau erkundigen, welche Kriterien der Versicherer in diesem Fall ansetzt. Meist wird davon ausgegangen, dass ein ehemaliger Raucher als Nichtraucher eingestuft werden kann, wenn er mindesten seit einem Jahr nicht mehr raucht. Die Höhe des Beitrags zur Risikolebensversicherung wird weiterhin durch das Alter des Versicherten und die Laufzeit des Vertrages bestimmt. Ein junger Versicherungsnehmer mit einer relativ kurzen Vertragslaufzeit wird natürlich einen wesentlich geringeren Beitrag zahlen müssen als ein Fünfzigjähriger mit einer gewünschten Laufzeit des Vertrages von vielleicht 20 Jahren.
Beruf und Hobbys sind weitere wichtige Faktoren für die Festsetzung der Beiträge. So werden bestimmte Berufsgruppen unter ein erhöhtes Risiko gestellt, ebenso wie einige gerade unter jungen Leuten beliebte Trendsportarten. Gerade diese Freizeitaktivitäten sollte man keinesfalls bei Antragstellung zur Risikolebensversicherung verschweigen. Man riskiert sonst im Versicherungsfall den Verlust der Leistungen für die Hinterbliebenen. Viele Versicherer bieten als Vertrag auch eine so genannte „verbundene Risikolebensversicherung“.
Diese Versicherung wird meist bei Ehepaaren abgeschlossen. Hier tritt der Versicherungsfall ein, sobald einer der beiden im Vertrag bezeichneten Personen verstirbt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Hauptverdiener handelt oder dessen Partner. Der Versicherungsbeitrag ist allerdings bei der verbundenen Risikolebensversicherung im Normalfall höher als bei Abschluss für einen einzelnen Versicherten.
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