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Beitragsrückerstattung GKV, Beitragsrückerstattung Gesetzliche Krankenversicherung

Viele Krankenkassen bieten Bonustarife. Einige dieser Bonustarife beinhalten teilweise Beitragsrückzahlungen. Die AOK beispielsweise bietet ihren Mitgliedern verschiedene Beitrags-Kombinationen an. Wenn ein Mitglied ein Jahr lang kein ärztliches Rezept in Anspruch nimmt und keinen stationären Krankenhausaufenthalt hat, dann erstattet die AOK Sachsen-Anhalt einen Bonus von 110 Euro (100 Euro Grundbonus plus 10 Euro Bonus für ein leistungsfreies Jahr).

 

Dieser Betrag kann im zweiten Jahr auf 120 Euro und im dritten Jahr auf 130 Euro steigen. Diese Bonussysteme der gesetzlichen Krankenkassen ähneln den Systemen der privaten Krankenkassen, die den Versicherten die Beiträge zurückzahlen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit möglich. Weiterhin gibt es „Selbstbehaltstarife“. Seit 2004 ist auch eine Kostenerstattung möglich.

 

So kann statt der Direktabrechnung des Arztes mit der Krankenkasse auch eine Kostenerstattung vereinbart werden. Voraussetzung dafür ist eine Beratung mit der Krankenkasse. Jedoch werden vom Erstattungsbetrag Abschläge für Verwaltungskosten und wegen fehlender Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen. Die Patienten haben nach einem Arztbesuch Anspruch auf eine Quittung über die erbrachten Leistungen und deren Kosten.