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Bereitstellungszinsen, Hypothekendarlehen, Hypothekensumme

Sobald ein Hypothekendarlehen seitens der Bank zugesagt wird, muss die Bank die Hypothekensumme finanzieren und bereitstellen. Dies erfolgt in der Regel durch den Verkauf von Pfandbriefen. Zwischen der Bereitstellung der Hypothekensumme bis zur Auszahlung an den jeweiligen Darlehensnehmer vergehen jedoch Wochen, manchmal sogar Monate. Die Bank erleidet entsprechende Verluste, da ihr die Zinsen für die Pfandbriefe entgehen.

Um diesen Verlust auszugleichen, stellt die Bank dem Darlehensnehmer Bereitstellungszinsen in Rechnung. Je nach Darlehensanbieter sind nicht nur die Zinssätze für die Bereitstellungszinsen unterschiedlich, sondern auch der Zeitraum ab wann diese berechnet werden. So gibt es Banken, die bereits nach einem Monat ihren Kunden die Bereitstellungszinsen in Rechnung stellen, andere wiederum warten geduldig bis zu neun Monaten. Die Bereitstellungszinsen fließen nicht in den effektiven Zinssatz mit ein. Gerade Bauherren, wissen meist nicht wann Zahlungen für ihr Eigenheim fällig werden und oft erfolgen die Zahlungen in mehreren Schritten, entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt des Eigenheims.

Daher können durch die Bereitstellungszinsen erhebliche Kosten auf die Darlehensnehmer zukommen. Beim Abschluss eines entsprechenden Darlehensvertrags sollte man daher nicht nur auf den Effektivzins achten, sondern auch auf anfallende Bereitstellungszinsen. Grundsätzlich gilt: je später die Bereitstellungszinsen anfallen, desto besser. Durchschnittlich liegen die Bereitstellungszinsen bei drei Prozent pro Jahr. Da gerade im Baubereich oft hohe Summen zu finanzieren sind, können hier mehrere tausend Euro auf den Darlehensnehmer zukommen.

Wer schon immer wissen wollte, was ein(e) Cab ist, erfährt dies in der nächsten Begriffserläuterung