Eine Berufsunfähigkeit Versicherung, einer Berufsunfähigkeit´Versicherung, erwerbsunfähig und berufsunfähig
Eine Berufsunfähigkeit Versicherung abzuschließen, ist jedem Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständigen in Deutschland anzuraten. Denn seit der Rentenreform 2001 zahlt die gesetzliche Rentenversicherung, in die zumindest der klassische Arbeitgeber einzahlt, keine Berufsunfähgikeitsrente mehr für ab dem 01.01.1961 geborene Jahrgänge. Selbstständige und Studenten, die bisher nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können von einer Berufsunfähigkeit Versicherung ebenso profitieren, die sie privat abschließen.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist das die einzige finanzielle Stütze die erwartet werden kann. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt für den Fall, dass man berufsunfähig wird, nur noch eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente, die sich an den Kriterien fuer den Sachverhalt "erwerbsunfähig" orientiert. Das heißt konkret, das für die Bewertung ob man erwerbsunfähig und berufsunfähig ist, andere Beurteilungskriterien herangezogen werden. Erwerbsunfähig und damit mit Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente versehen, ist man, wenn man mehr als drei und weniger als sechs Stunden einer beruflichen Tätigkeit dauerhaft nachgehen kann. Es spielt hier überhaupt keine Rolle, welche Qualifikationen der Versicherte vor seiner Krankheit inne hatte oder ueber welche Berufserfahrungen er verfügt.
Es zählen stumpf der aktuelle Jetzt-Zustand und die Tatsache, dass viele theoretisch mögliche Tätigkeiten beliebiger Art ausgeführt werden könnten. Von der Höhe her beträgt eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei 3-6 Stunden Tätigkeit nur 20% des letzten Brutto Einkommens, bei drei oder weniger als 3 Stunden am Tag dauerhafter Arbeit erhält man noch 40% des letzten Bruttoeinkommens, nur wer dazu nicht mehr fähig ist, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Berufsunfähig jedoch ist, wer nach dem Kriterium der beruflichen Adäquatheit d.h. unter Beachtung der Vorbildung und früherer Tätigkeit keinen ähnlichen Beruf mehr ausführen kann. Das sind gewaltige Unterschiede die bei der gesetzlichen Rente bei der finanziellen Versorgung im Krankheitsfall vorliegen. Schützen kann sich der Arbeitnehmer eigentlich nur durch eine privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung.
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