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gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, für berufsunfähig, Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit der Rentenreform im Januar 2001 nicht mehr. Im Gegensatz zur Vorsorge im Alter, die gibt es auch von gesetzlicher Seite noch. Die Regierung hat hier noch mehr Kürzungen für berufsunfähig Seiende vorgenommen. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt, die bei Vorliegen einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung anstatt der Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Natürlich sind die Rentenauszahlungen geringer und setzten voraus, dass man irgendeine theoretisch mögliche Tätigkeit für 3-6 Stunden (teilweise Erwerbsminderungsrente oder gar nicht (volle Erwerbsminderungsrente) ausführen kann.

Berufliche Vorerfahrungen oder Qualifikationen werden nicht mit zur Bewertung herangezogen, wie es im Falle der Berufsunfähigkeits-Feststellung ist. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wird nur noch für Jahrgänge vor dem 01.01.1961 und nur noch zur Hälfte gezahlt und jüngere Jahrgänge haben entscheidende Nachteile. Deren maximale Rente aus der Erwerbsminderungsrente kann nur noch 55% des letzten Nettoeinkommens betragen. Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kann (egal welcher Qualität und Tätigkeit) bekommt keinen Erwerbsminderungsstatus und auch keine Rente. Wer täglich noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine Erwerbsminderungsrente von bis zu 50% des letzten Nettoeinkommens anstelle der gesetzlichen früher gezahlten Berufsunfähigkeitsrente.

Bei weniger als drei Stunden am Tag hat man die volle Erwerbsunfähigkeit und bekommt bis 55% des letzten Nettogehalts. Eine direkte Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist für Personen mit weniger Geld, für Menschen ohne Berufsabschluss oder Selbstständige und für risikoreiche Menschen sinnvoll, die nur den schlechtesten Fall absichern möchten und sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sparen wollen. Sinnvoll wäre aber eine Kombination aus gesetzlicher Berufsunfähigkeitsrente - also nunmehr der Erwerbsminderungsrente und einer privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man finanziell auch im Fall der Berufsunfähigkeit ausgesorgt haben möchte. Geht es einem nur um die Erwerbunfähigkeit, die aber wesentlich seltener auftritt, als die Berufsunfähigkeit, dann ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung aber ausreichend.