Unterschied Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung, BU-Versicherung, Unfallversicherung, Unterschied
Nur wenige wissen überhaupt, dass es einen grundlegenden Unterschied zwischen der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll im Falle einer Krankheit den daraus entstehenden Verdienstausfall decken und läuft zudem die ganze vereinbarte Leistungsdauer. Ebenfalls beginnt die Rentenzahlung erst mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent. Doch Invalidität kann man nicht gleichsetzten mit einer Berufsunfähigkeit, denn ein Sachbearbeiter, der in der Freizeit einen Motoradunfall erleidet und seinen Unterschenkel dadurch verliert, gilt nicht als berufsunfähig.
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Somit hat er keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Jedoch erhält dieser dann eine Zahlung aus der Unfallversicherung. Aber auch wenn kein Unfall vorliegt, zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sobald eine 50 prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt. Hierunter fallen Erkrankungen, wie Bandscheibenvorfall, Herz-Kreislauferkrankungen oder auch psychische Probleme. Die Unfallversicherung erbringt im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, in der Regel eine einmalige Geldleistung, die für neue Lebensumstände zur Verfügung steht. Eine monatliche Zahlung bei Verdienstausfall gibt es hier nicht, dafür soll jedoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung aushelfen. Besonders nach einem Unfall kann mit dem Geld der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung oder die Anschaffung für ein behindertengerechtes Auto hergenommen werden.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit schützt eine Unfallversicherung schon ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent und nicht erst bei 50 Prozent. Eine Unfallversicherung tritt erst dann in Kraft, wenn es sich hierbei auch um einen Unfall handelt. Bei einer normalen Krankheit kommen andere Versicherung zum Einsatz. Ob eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller ist, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Wer jedoch aufgrund seiner Beschäftigung auf einen Lohnersatz bei Arbeitsausfall angewiesen ist, der sollte sich für die Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden. Aber einen Unfall und die daraus entstehenden Kosten deckt diese nicht ab und daher sollte auch eine Unfallversicherung in Betracht gezogen werden. Wer es also einrichten kann, der solle beide Versicherungen abschließen um so rundum abgesichert zu sein.