Betriebskrankenkassen, BKKs, wer kann in die Betriebskrankenkassen
Ursprünglich waren in Betriebskrankenkassen nur Mitglieder versichert, die einen direkten Bezug zum entsprechenden Unternehmen hatten. Jedes Unternehmen, das regelmäßig mehr als 1.000 versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt, hat die Möglichkeit, eine eigene Betriebskrankenkasse zu gründen. Nur durch diese Mindestanzahl kann deren Leistungsfähigkeit abgesichert werden. Im Jahr 2006 gab es um die 200 verschiedenen Betriebskrankenkassen.
Noch vor einigen Jahren boten die Betriebskrankenkassen ihren Mitgliedern besonders günstige Beitragskonditionen. Inzwischen wurde von den Politikern der Einheitsbeitrag beschlossen und durchgesetzt. Nun liegt der Beitrag der gesetzlichen Kassen bei derzeit 15,5 %. Im Jahr 1996 öffnete sich ein Großteil der Betriebskrankenkassen für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Dadurch ging der ehemals große Bezug zum entsprechenden Unternehmen verloren.
Gleichzeitig wurde eine Flexibilität geschaffen, und durch wachsende Mitgliederzahlen konnten mehr Beitragseinnahmen erzielt werden. Die Öffnung der Betriebskrankenkassen ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dabei handelt es sich nur um eine Möglichkeit, von der Betriebskrankenkassen Gebrauch machen dürfen. Noch immer gibt es einige traditionelle Betriebskrankenkassen, deren Mitglieder nur aus dem zugehörigen Unternehmen stammen. Betriebskrankenkassen können eine lange Geschichte vorweisen.
Schon lange vor der Entstehung der gesetzlichen Krankenkassen waren die Betriebskrankenkassen als so genannte Fabrikkassen bekannt. Im Jahr 1908 konnte man 7.718 verschiedene Betriebskrankenkassen zählen. Diese Anzahl ist bis zum Januar 2009 auf 156 gesunken. Ursache hierfür ist mit Sicherheit auch die Entstehung vieler anderer gesetzlicher Kassen, wie Ersatzkassen oder Allgemeine Ortskrankenkassen, die eine große Mitgliederzahl vorweisen können.