Cab, Zinssicherungsinstrument, Zinsobergrenze
Bei einem Cap handelt es sich um ein Zinssicherungsinstrument, mit welchem man die Kosten der Zinsen begrenzen kann. Es handelt sich um eine Zinsobergrenze, die vertragliche vereinbart wird und für einen festgelegten Zeitraum gilt. Der Zeitraum selbst kann sehr unterschiedlich sein und richtet sich nach dem jeweiligen Anbieter, Laufzeiten zwischen zwei und zehn Jahren sind jedoch die Regel. In dem Vertrag zwischen dem Cap Verkäufer und dem Cap Käufer wird vereinbart, dass die Zinsobergrenze auch dann nicht überschritten wird, wenn der Refinanzierungszinssatz über diese Grenze ansteigt.
Sollte der Refinanzierungszinssatz über die Obergrenze steigen, so erhält der Cap Käufer eine entsprechende Ausgleichszahlung. Da innerhalb des vereinbarten Zeitraumes der Refinanzierungszinssatz und die Zinsobergrenze regelmäßig verglichen werden, man spricht von den sogenannten Roll-Over Terminen, kann es also auch mehrmals zu einer Ausgleichszahlung kommen. Der Verkäufer des Cap, trägt das wirtschaftliche Risiko von möglichen Zinsanstiegen allein. Daher muss der Käufer in der Regel eine Prämie zahlen, wenn der Vertrag geschlossen wird.
Seltener werden auch regelmäßige Prämienzahlungen, beispielweise vierteljährlich, vereinbart. Der Käufer hat den Vorteil, dass er von einer längeren Vertragslaufzeit profitieren kann, bei einer hohen Flexibilität. Er beschränkt mit der Zinsobergrenze sein Verlustrisiko, kann aber Zinsersparnisse realisieren aufgrund von fallenden Zinssätzen.
Ein weiterer Begriff aus der Finanzbranche lautet Covered Warrant. Was es damit auf sich hat erfahren Sie in der nächsten Begriffserklärung.