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Chronisch Kranke in der GKV, Chroniker Gesetzliche Krankenversicherung

Zu den chronisch Kranken zählen alle Patienten mit chronischen Krankheiten. Diese werden so definiert: Es handelt sich um Leiden, bei denen sich der Patient länger als ein Jahr oder dauerhaft in ärztlicher Behandlung befindet. Für diese Patientengruppe können die Krankenkassen Schulungen oder ambulante Vorsorgekuren anbieten. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, eine Empfehlung für diesen Kurs auszustellen. Wichtig ist auch, dass in den letzten vier Jahren keine Schulung in diese Richtung stattgefunden hat.

 

Die chronisch Kranken können Zuschüsse für ambulante Vorsorgekuren bekommen. Meist werden diese Patienten auch unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen von der Zuzahlung zu Heil- und Hilfsmitteln befreit. Die jeweilige Krankenkasse behält sich aber das Recht vor, zu prüfen, ob der Kurs notwendig und sinnvoll für den Kranken ist und die Kosten übernommen werden können. Laut einer Empfehlung von den Verbänden der Kassen, können sogar die Angehörigen oder die Betreuer der Kranken teilnehmen.

 

Von Krankenkasse zu Krankenkasse ist das Angebot dieser Schulungen unterschiedlich. Da gibt es Kurse für Diabetiker, Menschen die an Asthma, Hauterkrankungen, wie Neurodermitis, Herz- und Kreislauferkrankungen, Bluthochdruck, Rheuma oder anderen chronischen Beschwerden leiden. Bei der Gruppe der Diabetiker spielt die darauf abgestimmte Ernährung eine besondere Rolle; andere Patienten werden veranlasst, ihren Lebensstil zu ändern. Die Patienten sollen lernen, mit ihrer Krankheit umzugehen und die Methoden der Behandlung zu verstehen.