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Covered Warrant, gedeckte Optionsscheine, Optionsscheine

Die Covered Warrants werden auch als gedeckte Optionsscheine bezeichnet. Im Gegensatz zu den klassischen Optionsscheinen, werden die Covered Warrants nicht direkt vom Unternehmen selbst bezogen, sondern üblicher Weise von der Bank, die über entsprechende Stücke des Basiswertes verfügt, beispielweise, wenn sie die Aktien in ihrem Depot hält. Die Bank verkauft in diesem Fall das Optionsrecht auf ihren bestehenden Aktienbestand.

Covered Warrants sind eigenständige Wertpapiere, die an der Börse notiert werden. Bei der Ausgabe dieser Optionsscheine wird also kein neues Grundkapital geschaffen, indem die Zahl, der sich im Umlauf befindlichen Aktien erhöht wird. Der Inhaber der Covered Warrants wird lediglich der Bezug von Aktien berechtigt, die sich bereits im Umlauf befinden, sich jedoch in einem Sperrdepot des jeweiligen Emittenten befinden. Im Vergleich zu herkömmlichen Optionsscheinen, wird die Laufzeit meist beschränkt, in der Regel liegt diese zwischen einem und eineinhalb  Jahren.

Durch diese beschränkte Laufzeit erreicht der Emittent eine Einschränkung seines Risikos. Der Nachteil von Covered Warrants liegt in ihrem Aufgeld: am Markt sind die Optionsscheine sehr gefragt, daher liegt bei ihnen das Aufgeld deutlich höher als bei anderen Optionsscheinen. Viele Emittenten behalten sich zudem das Recht vor, einen Barausgleich durchführen zu können anstelle der Lieferung der zugrunde liegenden Aktien. Befinden sich keine Aktien im Bestand der Bank und es werden trotzdem Covered Warrants ausgegeben, so spricht man von ungedeckten Optionsscheinen.

Was man auf keinen Fall vergessen sollte, ist die Dividende. Denn darauf freut sich der Anleger fast genauso wie auf den Kursverlauf nach oben.