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Die Auslandskrankenversicherung

Plant man seinen Urlaub oder gar einen längeren Auslandsaufenthalt sollte man auch an eine Auslandskrankenversicherung denken. Zwar gibt die gesetzliche Krankenkasse jährlich Urlaubskrankenscheine heraus, doch diese sind nur gültig in Ländern, mit denen Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Aber auch dann wird nur ein bestimmter Zeitraum, in der Regel 6 Wochen und bestimmte Leistungen übernommen. Also sollte man sich fragen "Wie finde ich die beste Auslandskrankenversicherung"?.

In vielen Fällen reicht dieser Versicherungsschutz jedoch nicht aus und ein eventueller Rücktransport ist ebenfalls nicht versichert, so dass man in einem Ernstfall die aufkommenden Kosten selbst bezahlen muss, was bekanntlich sehr teuer werden kann. Besser man kümmert sich rechtzeitig um den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Diese lassen sich bequem im Internet recherchieren. Ist man Student, kann man mit günstigeren Beiträgen rechnen. Um die passenden Krankenversicherungen zu finden, verwendet man am Besten die Suchmaschinen und gibt dort die entsprechenden Suchangaben ein, wie z.B. „Auslandskrankenversicherung Student“ oder „Auslandskrankenversicherung Studenten“.

In der Regel erhält man als Suchergebnis einige Anbieter oder Webseiten auf denen man Versicherungsvergleiche anstellen kann. Es ist jedoch wichtig, nicht nur die Beitragssätze zu vergleichen, sondern auch die Versicherungsleistungen. Sucht man bestimmte Auslandskrankenversicherungen für bestimmte Ländern, könnte man beispielsweise „Auslandskrankenversicherung Schweiz“ oder „Auslandskrankenversicherung Spanien“ eingeben, um eine detailliertere Suchanfrage zu stellen. In der Regel können Auslandskrankenversicherungen ohne vorherige Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Manche Anbieter fordern jedoch Angaben zu Vorerkrankungen und schließen eventuell bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus.

Auch dazu sollte man sich vorab eingehende Informationen einholen, damit man für seinen Auslandsaufenthalt den besten Versicherungsschutz erhält. Wichtig zu wissen ist es auch, dass man auch von einer Versicherung innerhalb 14 Tage nach der Unterschrift ohne Angaben von Gründen zurücktreten kann, sollte man erst später festgestellt haben, dass der Versicherungsschutz doch unzureichend ist. Jedoch nur, wenn man die erste Prämie noch nicht gezahlt hat. Ein Widerruf muss immer schriftlich in Briefform erfolgen. Bestenfalls sendet man diesen per Einschreiben, so hat man auch die Sicherheit, dass der Brief tatsächlich seinen Bestimmungsort erreicht.

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