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der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, dienstunfähig, berufsunfähig

Seit der Rentenreform 2001 müssen Arbeitnehmer, die ihre Arbeitskraft verlieren ohne Unterstützung der Berufsunfähigkeitsversicherung - bzw. Rente durch die gesetzliche Rentenversicherung auskommen, denn diese wird nur noch an Personen, die vor 1961 geboren wurden und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, gezahlt.

Alle anderen bekommen keinerlei Hilfe in Form einer berufsunfähigkeitsversicherung, sondern höchstens noch eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente, deren Bewilligung voraussetzt, dass man überhaupt keine theoretisch mögliche Arbeit mehr verrichten kann, was aber sehr selten der Fall ist, denn es gibt in der Theorie und bei den Bewilligungskriterien, wo es gar nicht mehr auf die Qualitäten oder Erfahrungen oder die Qualifikation eines Arbeitnehmers ankommt, viele mögliche Arbeitsstellen - nur in der Praxis wartet das volle Aus für ehemals hochqualifizierte oder engagierte Arbeitnehmer, die nicht mehr in ihrem alten Beruf arbeiten können.

Um sich Für solche Schicksalsschläge etwas zu wappnen hilft nur die private Vorsorge, die die Berufsunfähigkeitsversicherung heißt. Sie zahlt dem Arbeitnehmer eine berufsunfähigkeitsrente , wenn dieser dienstunfähig, berufsunfähig wird. (Beamtenfall, normaler Arbeitnehmer) Das heißt, dass die Voraussetzung gegeben sein muss, dass ein Arzt bescheinigt, dass der Versicherte durch Krankheit oder Kräfteverfall nicht mehr fähig ist, seinen bisherigen Beruf daürhaft auszuüben.. Ein Beamter ist nicht gleich berufsunfähig, wenn er z.B. wegen dienstunfähigkeit in vorzeitigen Ruhestand kam. Für die Einschätzung,dass er auch berufsunfähig ist, gelten dieselben Voraussetzungen wie bei nicht verbeamteten Menschen, sodass er nicht mehr in der Lage ist, daürnd mehr als zu 50 % seinen Beruf auszuüben.

Bei Beamten greift nicht nur das Versicherungsrecht, sondern auch das Beamtenrecht, dass besagt, dass ein Beamter, der innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate krank war und nicht mehr die volle Dienstfähigkeit im weiteren nächsten Halbjahr wiedererlangt, dienstunfähig ist und sein Ruhegehalt wegen dienstunfähigkeit bekommt. Das heißt aber nicht, dass er auch eine Rente aus der berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, denn diese zahlt erst, wenn auch die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind.