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Dividende, Gewinn einer Aktiengesellschaft AG, Gewinnausschüttung

Bei der Dividende handelt es sich um einen Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft. Die Dividende wird entsprechend an die Aktionäre und Genossenschaftler ausgeschüttet.  Die Dividende ist ein bestimmter Teil des erlangten Jahresgewinns. Die Höhe der Dividende und ob eine Dividende überhaupt ausgeschüttet wird schlägt der jeweilige Vorstand vor und der Beschluss wird in der Hauptversammlung getroffen.

Wird eine Dividende beschlossen, so wird diese in der Regel direkt nach der Hauptversammlung an die Aktionäre und Genossenschaftler ausgezahlt. Obwohl eine Aktiengesellschaft oder eine Genossenschaft Gewinn erzielt hat, kann es vorkommen, das beschlossen wird, keine Dividende zu zahlen. Dies kommt beispielweise vor, wenn das Unternehmen größere Investitionen plant. Anspruch auf die Dividende haben alle Aktionäre und Genossenschaftler, die in Besitz von Aktien einen Tag vor dem sogenannten Ex-Tag (in der Regel der Zahlbarkeitstag) sind. Handelt es sich jedoch um schwebende Börsengeschäfte, so wird der Anspruch anhand des Schlusstages bestimmt.

Am Tag der Dividenden-Auszahlung wird die jeweilige Aktie mit einem Dividendenabschlag gehandelt. Die Dividende kann sowohl in einer Währungseinheit pro Aktie angegeben werden, als auch in Form von Prozenten zum Nennwert, was jedoch seltener vorkommt. Zwar wird der Begriff Dividende auch oft im Zusammenhang mit Investmentfonds gebraucht, allerdings darf er hier nicht angewendet werden, weil bei diesen Zinserträge in den Ausschüttungen enthalten sein können.

Was Finanzfachleute unter dem Demand-Index verstehen wird als nächstes erklärt.