Einreichungsfrist Zusatzversicherung, Rechnung bei Krankenzusatzversicherung einreichen
Der Versicherte hat die Wahl er kann die Belege entweder gleich an den Versicherer senden, oder sie auch sammeln und einmal jährlich zusenden. Berücksichtigen muss der Versicherte hier aber auf jeden Fall die Selbstbeteiligungen des Tarifs und auch die möglichen Beitragsrückerstattungen. Im Normalfall werden hier die Originalbelege die man vom jeweiligen Arzt oder Krankenhaus erhält an den Versicherer gesendet. Diese Belege gehen dann in den Besitz der Versicherungsgesellschaft über, sobald diese bei der Kostenerstattung voll berücksichtigt wurden.
Sollten die Originalbelege verloren gehen auf dem Postweg oder Umzug und ähnliches, so muss hier mit dem Versicherer Rücksprache gehalten werden, ob hier gegebenenfalls auch Kopien eingereicht werden können. Als Alternative kann man aber hier den Rechnungssteller um eine weitere Zusendung der Rechnungsabschift bitten oder um eine neue Ausstellung der Rechnung. Wenn die Versicherungsgesellschaft keine Originalbelege mehr benötigt, so wird hier in der Regel der Versicherte darüber informiert.
Dies ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften der Fall, wenn hier die Originale mittels moderner Technik per Scanner eingelesen werden. Dann kann die weitere Bearbeitung der Unterlagen zum größten Teil mittels moderner Computer Software weiterverarbeitet werden. Die Form der Verarbeitung der privaten Unterlagen ist sehr sicher und hier gelangen auch keine dritten Personen an die persönlichen Unterlagen und Informationen. Werden hier einmal Belege doppelt eingereicht, so wird dies in der Regel vom System erkannt und sofort abgelehnt. Diese Belege werden dann mit einem Sondervermerk des Versicherers versehen und an den Versicherten zurück gesendet. Wenn der Versicherte die Belege nach der Verrechnung wieder für seine eigenen Unterlagen zurückerhalten möchte, so sollte er hier einen Vermerk auf dem Beleg hinterlassen oder dieses Anliegen im Antragsformular sichtbar machen.
Wenn der Versicherte seine Belege sammelt und diese einmal pro Jahr an den Versicherer sendet so hilft er hier gleichzeitig der Gesellschaft, da diese Methode hilft, um hier Verwaltungskosten zu sparen. Aber der Versicherte muss genau aufpassen, das er auch alle Belege sammelt und zusammen einreicht, sollte es einmal vorkommen, das Belege vergessen wurden, so können diese ohne weiteres nachgereicht werden. Der Versicherte sollt aber hier darauf achten, das es hier eine Verjährungsfrist gibt. Sollte also hier einmal ein Beleg verlegt werden und erst Jahre später gefunden werden kann es sein, das der Versicherer die Beträge nicht mehr zurückerstatten kann.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum des Beleges und ist dann gültig für drei Jahre. Sollte der Versicherte dieses Datum überschreiten, so bekommt er hier vom Versicherer keine Kostenrückerstattungen mehr für diese Belege. Um diesen Irrtum zu umgehen ist es für Personen denen es hierbei häufiger unterläuft Dinge zu verlegen anzuraten die Belege besser gleich einzusenden oder diese in einem Ordner, der nur für diese Belege angelegt wird zu sammeln. So kann der Versicherte es geschickt umgehen die Belege zu verlegen oder gar zu verlieren. Aber hat man mal einen Beleg verloren, wird es hier bestimmt kein Arzt oder Krankenhaus dem Patienten verwehren, nochmals einen Beleg auszufüllen.