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8. Bis zu welchem Endalter sollte eine Risikolebensversicherung laufen?

Eine Risikolebensversicherung sollte so angelegt sein, dass der Versicherungsnehmer seine Hinterbliebenen in möglichst allen Lebenssituationen absichern kann. Deshalb kann keine generelle Regel für ein bestimmtes Alter für das Ende der Laufzeit einer Risikolebensversicherung aufgestellt werden. Vielmehr kommt es auf die Verhältnisse, Lebensumstände und das Alter des Versicherungsnehmers bei Abschluss einer Lebensversicherung an. Daraus resultiert dann die individuell zu bestimmende Laufzeit der Police. Wenn Angehörige abgesichert werden sollen, dann wird man eine möglichst lange Versicherungsdauer wählen. Als Minimum empfiehlt sich der Zeitraum, bis zu dem die Kinder im Haushalt leben.

Dies soll an einem konkreten Beispiel kurz erläutert werden. Ein Lediger ohne Kinder wird zunächst keine Risikolebensversicherung abschließen. Heiratet er und seine Frau verdient in Ihrem Beruf ebenfalls annähernd gleich, wird meist auch noch keine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Kommt ein Kind zur Welt und ein Ehepartner beendet zumindest zeitweise seine berufliche Tätigkeit, bietet sich der Abschluss auf jeden Fall an. Nehmen wir den Fall an, der Mann arbeitet weiter und leistet damit den (fast) ausschließlichen Beitrag zum Haushaltsbudget. Dann sollte er eine Risikolebensversicherung mindestens bis zum dem Zeitpunkt abschließen, an dem das Kind voraussichtlich selbständig für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Im Beispiel soll die Familie ein zweites Kind bekommen.

Jetzt ist zu überlegen, ob die Versicherungssumme erhöht werden sollte. Später wird ein Haus gebaut. Auch hier sollte die Versicherungssumme wieder erhöht werden. Dies schützt bei einem abzuzahlenden Kredit die Hinterbliebenen bei Tod des Versicherungsnehmers vor dramatischen finanziellen Engpässen. Verlässt das erste Kind den Haushalt, kann die Versicherungssumme gegebenenfalls erniedrigt werden, scheidet auch das zweite Kind aus dem Haushalt aus, kann die Summe erneut reduziert werden. Mit der Abzahlung des Darlehens für das Haus entfällt der letzte wichtige Grund für eine höhere Summe der Risikolebensversicherung. Gehen nun eventuell wieder beide Ehepartner arbeiten, kann dies das Endalter für die Versicherungspolice sein.

Dies ist natürlich nur ein mögliches Szenario für die Bestimmung eines Endalters der Risikolebensversicherung. Andere Lebensumstände erfordern eine andere Planung. Es ist aber auf jeden Fall zu berücksichtigen, dass die Beiträge mit einem höheren Endalter deutlich steigen können. Einige Versicherer schließen zum Beispiel Verträge überhaupt nur bis zu einem Endalter von 75 Jahren ab. Es gibt allerdings im Einzelfall auch Anbieter, die eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme bis zum 85. Lebensjahr anbieten. Hier sollte genau geprüft werden, ob sich der Auszahlungsbetrag im Versicherungsfall im Vergleich zu den eingezahlten Beiträgen noch „lohnt“ oder ob nicht andere Möglichkeiten für die Absicherung der Hinterbliebenen in einem so hohen Alter eine bessere Möglichkeit darstellen.

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