Verfolge uns auf Facebook:



 

Fahrtkosten GKV, Geseztliche Krankenversicherung Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden von den Krankenkassen übernommen, wenn diese in Zusammenhang mit einer Behandlung notwendig sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man als Krebspatient zu einer Chemotherapie in die nächstgelegene Universitätsklinik fahren muss. Der Arzt muss dazu bestätigen, dass der Patient nicht imstande war, selbst zu fahren. Dann erstattet die Krankenkasse einen bestimmten Satz zum eigenen Pkw mit dem Patienten als Beifahrer oder zum Taxi.

 

Auch die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird unter bestimmten Umständen übernommen. Bis zu dreizehn Euro Fahrtkosten bei einer einfachen Fahrt muss der Versicherte selbst tragen. Die darüber liegenden Kosten übernehmen die Krankenkassen. Sie übernehmen Fahrten zu stationären Behandlungen und Kranken- und Rettungstransporte, Fahrten zu ambulanten Behandlungen im Krankenhaus sowie vor- und nach stationären Behandlungen. Natürlich werden auch für die Versicherten, die von der Zuzahlung befreit sind, die Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen übernommen.

 

Wenn der Notarztwagen zum Einsatz kommt, muss der Patient 10 Euro zuzahlen. Einfache Krankenfahrten von zu Hause bis zu seinem Hausarzt bekommt der Patient nur in den seltensten Fällen durch die Krankenkasse bezahlt. Auch hier muss eine dringende Notwendigkeit vorliegen, z. B. der Patient sitzt im Rollstuhl. Ansonsten müssen Fahrten, die beispielsweise in eine Ambulanz einer Universitätsklinik zwecks Nachkontrolle erfolgen, vom Patienten komplett selbst übernommen werden. Entscheidend über die Erstattung ist der entsprechend ausgefüllte Transportschein des Arztes, die Krankenkassen sind immer zur Ablehnung berechtigt.