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Finanzierungsprinzip GKV, Finanzierungsprinzip der Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich nach dem Versicherungsprinzip, d. h. sie finanzieren sämtliche Leistungen aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. In den letzten Jahren wurden die Ausgaben dieser Krankenkassen künstlich begrenzt. Nur dadurch konnten die Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer auf einem konstanten Niveau gehalten werden. Die Höhe der Beiträge der Mitglieder aus den gesetzlichen Krankenkassen ist abhängig von der Höhe des monatlich erzielten Einkommens.

 

Besserverdienende zahlen einen höheren Beitrag als Geringverdiener. Mitglieder ohne eigenes Einkommen (Kinder) werden in einer so genannten Familienversicherung bei deren Eltern mitversichert. Sobald jedoch eigene Einkünfte erzielt werden, wenn z. B. eine Ausbildung begonnen wird, erlischt diese Familienversicherung und eigene Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden fällig. Entstehen gesundheitliche Einschränkungen bei den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen, entsteht gleichzeitig ein Anspruch auf Leistung.

 

Die verschiedenen Leistungen der Krankenkassen sind in deren Leistungskatalogen genau zusammen gefasst und variieren bei den unterschiedlichen Kassen teilweise deutlich. Dem so genannten Versicherungsprinzip steht das Fürsorgeprinzip als anderes Finanzierungsprinzip gegenüber. Die Sozialhilfe zum Beispiel wird nach dem Fürsorgeprinzip finanziert. Im Fall des Bezuges von Sozialhilfe besteht kein Anspruch auf die Leistungen, wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. In diesem Fall sind diese in den Gesetzbüchern verankert und müssen gewährt werden.