13. Bekomme ich als Versicherungsnehmer von der Risikolebensversicherung Geld zurück, wenn der Versicherungsvertrag endet?
Ganz pauschal mit „ja“ oder „nein“ lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es kommt ganz auf den abgeschlossenen Vertrag an und welche Optionen der Versicherte während der Laufzeit in Anspruch nimmt. Die klassische Risikolebensversicherung sollte ohne Beitragsrückgewähr abgeschlossen werden. In diesem Fall wird nur bedarfsgerecht das notwendige Todesfallrisiko versichert und der Versicherte zahlt auch nur die dafür notwendige Prämie. Es handelt sich dann um eine reine Todesfallversicherung ohne Sparvorgang. Bei dieser Versicherungsform wird nach dem Ende der Laufzeit und damit dem Ende der Versicherung kein Geld zurückgezahlt.
Natürlich wäre es für viele Vertragsnehmer wünschenswert, wenn die Beitragssumme oder ein Teil wieder ausgezahlt würde. Einige Versicherer bieten deshalb Verträge mit Rückzahlungsoptionen an. Manche Gesellschaften bieten beim Abschuss des Vertrages an, die während der Versicherungsdauer anfallenden Überschüsse anzusparen und diese am Ende auszuzahlen, was allerdings den Beitrag zur Risikolebensversicherung verteuert. Zu bedenken ist, dass die Auszahlung oft relativ niedrig ist und wie alle Überschussbeteiligungen nicht garantiert wird. Da die Überschüsse meist durch Börsengeschäfte erwirtschaftet werden sollen, bleiben die Erfolgsaussichten offen. Es gibt auch Anbieter, die eine Umwandlung einer Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung ermöglichen.
In einem solchen Fall wird dann die Höhe der noch versicherten Summe der Risikolebensversicherung in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgewandelt. Diese Versicherung dient dann nicht mehr primär der Absicherung des Todesfallrisikos, sondern kann ab Umwandlungstermin als Altersvorsorge betrachtet werden. Die Wandlung der Versicherung muss Vertragsbestandteil sein. Eine Formulierung einer großen Versicherung verdeutlicht das vorher Geschriebene. In der entsprechenden Vereinbarung heißt es sinngemäß, dass eine Risikolebensversicherung jederzeit, allerdings vor dem Ablauf des zehnten Versicherungsjahres in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgewandelt werden kann. Dies erfolgt sogar ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung, wie der Versicherer extra herausstellt. Die Versicherungssumme bleibt dabei gleich oder kann vermindert werden. Bei einer Versicherungslaufzeit unter zehn Jahren muss das Umtauschrecht aber unbedingt drei Monate vor Ablauf der Risikolebensversicherung erfolgen.
Der Beitrag zur dann abgeschlossenen Kapitallebensversicherung richtet sich nach dem beim Umtauschzeitpunkt erreichten Alter des Versicherten. Ein eventuell zum Umtauschzeitpunkt schon vorhandenes Kapital wird auf die neue Versicherung angerechnet. In diesem Fall geht also ein in die Risikolebensversicherung bereits eingezahlter Beitrag nicht verloren. Ob eine solche Umwandlung wirklich sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Eine Risikolebensversicherung ist keine Sparanlage. Das Geld ist bei Vertragsende nur „scheinbar“ verloren, denn schließlich waren mindestens die Familie, der Partner oder eine Firma für einen relativ kleinen Beitrag gut abgesichert.
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