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Geschlossene Fonds, Platzierungszeitraum, Mitunternehmer

In einen geschlossenen Fond kann der Anleger nur innerhalb eines bestimmten, festgelegten Zeitraumes investieren, der als Platzierungszeitraum bezeichnet wird, denn im Anschluss wird der Fond geschlossen. Mit der Investition erwirbt der Anleger einen bestimmten Anteil und wird mit diesem zum Mitunternehmer der jeweiligen Gesellschaft, in der Regel ist er Kommanditist. Auf der einen Seite trägt er dadurch alle Risiken in der Maximalhöhe, des von ihm gebrachten Kapitals, auf der anderen Seite aber stehen seine Chancen gut, einen möglichst hohen Gewinn durch seine Investition zu erzielen.

Schiffsbeteiligungen zum Beispiel gehören zu den typischen geschlossenen Fonds, aber auch Anlagen, die für die Produktion regenerativer Energien zur Verfügung stehen und Immobilien. Der Begriff „grauer Kapitalmarkt“ wurde früher oft verwendet, denn die geschlossenen Fonds unterlagen keiner staatlichen Kontrolle, wenn man von der Prospekthaftung absieht.  Heute jedoch gibt es ein entsprechendes Kontrollinstrument, der sogenannte Prospektierungsstandard.

Die Konzeption von geschlossenen Fonds erfolgt in der Regel als GmbH & Co. KG, einer Kommanditgesellschaft, bei der die Haftung auf das Kapital der Komplementär-GmbH und der Kommanditeinlage beschränkt ist. Der Anleger, der Anteile an dem Fond erwirbt, bindet sich über die komplette Laufzeit an die Beteiligung. Er hat jedoch die Möglichkeit, seine Anteile zu veräußern, hierzu steht ihm der sogenannte Zweitmarkt zur Verfügung. Allerdings ist es oft nicht einfach die Anteile zu verkaufen. Während der Laufzeit kann er seine Anteile nicht an den Initiator zurückgeben.

Wer ein Girokonto besitzt macht sich meist gar keine Gedanken über die Definition von Girokonto.