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gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung vom Staat, BU vom Staat

Die gesetzliche Rentenversicherung sorgt auch für einen geringen Teil für eine Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit. Bevor das Gesetz 2001 geändert wurde, hatte jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Leistungen. Doch bei den neuen Regelungen kommt nicht jeder in diesen Genuss. Für alle, die ab dem 01.01.1961 geboren sind, gelten nun eingeschränkte Leistungen. Seit 2001 gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur noch die Erwerbsminderungsrente.

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Die Höhe der geleisteten Erwerbsminderungsrente hängt davon ab, mit welchem Prozentgrad die Arbeitseinschränkung festgelegt wird. Liegt bei jemanden eine Arbeitsfähigkeit bei unter drei Stunden am Tag, hat dieser überhaupt erst Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Wer jedoch schon täglich drei bis sechs Stunden arbeiten kann, der erhält nur eine halbe Erwerbsminderungsrente. Wer aber über sechs Stunden am Tag noch beschäftigt werden kann und sei es nur für sechs Stunden, der gilt als nicht rentenberechtigt.

Wer am 01.01.2001 sein 40. Lebensjahr vollendet hatte, der hat noch Anspruch auf eine Teilrente bei Feststellung einer Berufsunfähigkeit. Doch mit viel Rente braucht hier nicht gerechnet werden, denn die Rentenhöhen sind sehr niedrig. Im Durchschnitt liegen diese bei 500 bis 1000 Euro. Nur die wenigsten haben Glück überhaupt in die Nähe von 1000 Euro Rente zu kommen. Daher ist auf jeden Fall auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung erstrebenswert, die somit den Lebensstandard sichern kann.

Die Regelungen in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht so streng, wie in der gesetzlichen und so erhält man schon ab 50 Prozent Invalidität eine Berufsunfähigkeitsrente. Bei einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente spielt diese Invalidität keine Rolle, sondern nur die noch auszuführende Arbeitszeit am Tag. Doch am schlimmsten trifft es die Berufsanfänger. Sie tragen ein erhöhtes Risiko, das sie zudem auch noch keinen Anspruch auf Leistungen haben. Wer aus der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit erhalten möchte, der muss mindestens 5 Jahre dort eingezahlt haben.