Gesundheitsfonds, Gesundheitsfond, Fond für die Krankenkassen
Am 01.01.09 sind die letzten und wichtigsten Änderungen der Gesundheitsreform gestartet. Ganz besonders betroffen von dieser Reform sind die freiwillig gesetzlich Versicherten. Denn sie müssen sich auf eine höhere Belastung bei einer gleichzeitigen Leistungskürzung einstellen. Jetzt sind die Beitragssätze der Krankenkassen auf derzeit 15,5 % festgesetzt wurden, aber im Juli 2009 ist wieder eine Absenkung des Beitragssatzes auf 14,9 % geplant. Ob diese allerdings eintreffen wird, bleibt abzuwarten.
Durch die Erhöhung des einheitlichen Beitragssatzes für alle Kassen auf derzeit 15,5 % sind die Beitragsbemessungsgrenzen um 75 € gestiegen. Für selbstständige Menschen ist der Anspruch auf Krankengeld komplett weggefallen. Es gibt zwar einen Referentenentwurf, wo das Krankengeld wieder mit drin ist, aber da erhält der Selbstständige dieses Krankengeld erst nach 7 Wochen Erkrankung, also nach 6 Wochen Krankheit mit Beginn der 7. Woche. Wenn man dieses Tagegeld schon eher braucht, muss man einen Wahltarif abschließen, was ist allerdings ungünstig für die Versicherten ist.
Denn mit diesem Wahltarif muss er sich 3 Jahre an seine gesetzliche Krankenkasse binden, das heißt er kann dann in den 3 Jahren nicht wechseln. Günstiger ist hier eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse, wenn das aus gesundheitlichen Gründen möglich ist. Eine gesetzliche Krankenkasse kann ein Zusatzbeitrag von 1 % erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Dies klingt zwar im ersten Moment nicht viel, aber es sind immerhin bei einen Verdienst von 50.000 € im Jahr monatlich 37 €.