14. Ist die Gesundheitsprüfung für die Risikolebensversicherung notwendig?
Eine sehr häufig im Internet in Suchmaschinen gestellte Anfrage heißt „Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung". Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ohne Informationen zum Gesundheitszustand des Antragstellers wäre aber für jedes Versicherungsunternehmen ein unkalkulierbares Risiko. Grundsätzlich wird deshalb von einem seriösen Versicherer keine Lebensversicherung ohne eine Gesundheitsprüfung angeboten.
Allerdings ist es nicht unbedingt erforderlich, dass sich jeder Versicherungsnehmer einer eingehenden ärztlichen Untersuchung unterziehen muss. Vielmehr ist es meist so, dass der Antragsteller für eine Risikolebensversicherung einen Fragebogen zu seinem Gesundheitszustand mit dem Versicherungsantrag zusammen ausfüllen muss. Dieser Fragebogen sollte auf jeden Fall wahrheitsgemäß ausgefüllt werden, auch wenn dadurch bei vorliegenden Vorerkrankungen mit Risikozuschlägen zu rechnen ist. Bei falschen Angaben kann sonst im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz verloren gehen.
Durch die Unterschrift bestätigt der Versicherte in der Regel auch eine Option, die es dem Versicherer ermöglicht, die Angaben im Bedarfsfall ärztlich bestätigen bzw. kontrollieren zu lassen. Meist wird die Versicherung bei absehbaren hohen Risiken davon Gebrauch machen. Viele Versicherer verlangen auch beim Abschluss einer Risikolebensversicherung über eine hohe Summe, wie beispielsweise über 200.000 Euro eine ärztliche Zusatzuntersuchung. Gegebenenfalls muss der Antragsteller zur Risikolebensversicherung die Kosten für die angeforderten ärztlichen Untersuchungen vorstrecken, soweit diese nicht von seiner Krankenkasse übernommen werden. Kommt nach der Untersuchung der Vertrag zustande, wird der Versicherer in den meisten Fällen die angefallenen Arztkosten entweder erstatten oder mit den vereinbarten Beiträgen verrechnen. Grundsätzlich sollte der Antragsteller die Modalitäten dazu mit dem Anbieter der Risikolebensversicherung vorher klären.
Wie zuvor erwähnt, reicht es oft aus, einen Fragebogen zum eigenen Gesundheitszustand auszufüllen. Dabei sind die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Auf einigen Webseiten im Internet gibt es Vergleichsrechner mit Anträgen, die solche Fragebögen hinterlegt haben. Die üblichen Fragen kann man dort einsehen. Entsprechend der Angaben im Fragebogen werden dann die Versicherungsleistungen und die Beiträge kalkuliert. Besondere Risiken, die für den Versicherer zum Beispiel bei Diabetikern, Rauchern oder HIV-positiv getesteten Antragstellen bestehen, gleicht die Versicherungsgesellschaft durch höhere Beiträge aus. In bestimmten Fällen kann es auch zum Risikoausschluss kommen, was nichts anderes heißt, als dass der Antragsteller überhaupt nicht versichert wird. Dieser Fall galt bis vor kurzer Zeit für Menschen mit Aids oder HIV.
Seit 2008 gibt es Versicherungsgesellschaften, die die genannte Personengruppe in einen Risikolebensversicherungsvertrag aufnehmen. Es ist davon auszugehen, dass auf der Grundlage des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bald alle Versicherer die Möglichkeit zum Abschluss einer Risikolebensversicherung eines HIV-positiven Antragstellers prüfen. Denkbar sind je nach bisherigem Krankheitsverlaufs Beitragszuschläge oder Einschränkungen in der Versicherungslaufzeit. Auch eine Ablehnungen ist möglich.
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