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Grundleistungen Gesetzliche Krankenkasse, Pflichtleistungen GKV

Auf die Grundleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Versicherten einen Anspruch. Alle Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen muss, sind vom Gesetz vorgeschrieben. Hierfür gibt es entsprechende Kataloge und Listen. Darin sind beispielsweise die Heil- und Hilfsmittel, z. B. Ergo- oder Physiotherapien, aufgeschlüsselt, für die die Krankenkasse unter den bestimmten Voraussetzungen aufkommt. Die Versicherten erhalten vom Arzt alle Leistungen, die zum Erhalt ihrer Gesundheit dienen.

 

Außerdem wird verordnet, was zur Wiederherstellung oder zur Verbesserung des Gesundheitszustandes medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist und die Krankenkasse übernimmt dann dafür die Kosten. Notwendig sind beispielsweise Krankenhausaufenthalte bei bestimmten Krankheiten, Operationen, Prothesen und verschiedene Implantationen, Herzschrittmacher, Leistungen im Rahmen der Hämodialyse (Blutreinigung des Harn ableitenden Systems) und viele andere. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen sind jetzt seit 2009 einheitlich, jedoch welche Leistungen von der jeweiligen Kasse übernommen werden, darin bestehen einige Unterschiede.

 

Im Rahmen der Vorsorge haben die Krankenkassen die Möglichkeit, Leistungen zur Prävention (Vorbeugung) bis zu einem bestimmten Limit zu übernehmen. Während die eine Kasse einen Kurs jährlich zahlt, übernehmen andere zwei und mehr Kurse. Unterschiedlich ist auch, ob es sich dabei um kasseneigene Kurse handeln muss oder um externe Angebote. Einige Krankenkassen bieten sogar kurze Wellness- und Erholungsurlaube im Rahmen der Prävention an und übernehmen dafür die Kosten. Beispielsweise ist in den Grundleistungen der meisten gesetzlichen Krankenkassen ein Hautcheck enthalten. Bei Kindern werden sämtliche Untersuchungen, Behandlungen und etwa 90 % aller Medikamente übernommen. Ebenfalls zahlt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen fast alle Impfungen.