Heilmittel in der GKV, Heilmittelübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Die Heilmittel sind medizinische Leistungen, die der Patient persönlich benötigt. Dafür hat die Krankenkasse einen speziellen Heilmittelkatalog erstellt, wo aufgeführt wird, welche Heilmittel übernommen werden. Die Heilmittel müssen in jedem Fall zu den zugelassenen Methoden gehören. In erster Linie zählen physiotherapeutische Leistungen zu den Heilmitteln. Zu den physikalischen Therapien für den Kranken gehören die Massagen, die Bäder, die Krankengymnastik und die Elektrotherapie.
Weitere Heilmittel werden im logopädischen Bereich eingesetzt. So gibt es die Sprachtherapie, zur Behandlung von Stimme, Sprache und dem Sprechen, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder bei Kindern mit Sprachfehlern. Zu den Heilmitteln gehört auch die Ergotherapie in Form von Verhaltens-, Konzentrations- und/oder Bewegungstraining. Die Heilmittel werden durch den Arzt oder Kinderarzt verordnet. Danach übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Es gibt Behandlungen im Regelfall, z. B. 6 Massagen und Behandlungen außerhalb des Regelfalles, z. B. bei einer Verordnung von 6 Massage-Folgebehandlungen bei einer dauerhaften Behandlungsbedürftigkeit, Behinderung usw. Der Patient muss sich an den Kosten mit einer Zuzahlung von zehn Prozent beteiligen. Zusätzlich sind zehn Euro je Rezept durch den Patienten zu bezahlen. Die Krankenkasse kann ihre Zustimmung zu Heilmitteln auch verweigern. Dann prüft meist der medizinische Dienst der Krankenkasse die Notwendigkeit und entscheidet über die Genehmigung oder Ablehnung. Gegen diese Entscheidung kann der Patient bei Bedarf Berufung einlegen.