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Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung, wie hoch sollte BU sein, Leistungshöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung

Damit man auch im Fall einer Berufsunfähigkeit gut abgesichert ist, sollte beim Abschluss eines Vertrages die Rentenhöhe genau festgelegt werden. Die Lebenserhaltungskosten steigen mit den Jahren und auch das Einkommen kann in den nächsten Jahren zu- aber auch abnehmen. Das alles sollte berücksichtigt werden, wenn man sich für die Höhe der Rente entscheiden muss. Zudem sollten auch die monatlichen Ausgaben überdacht werden, die auch bei einer Berufsunfähigkeit weiterhin anfallen.

Auch zusätzliche Kosten, die mit einer Berufsunfähigkeit auftreten können, wie Hilfsmittel, Haushaltshilfe oder Medikamente, sollte bei der Berechnung der Rentenhöhe mit einkalkuliert werden. Grundsätzlich sollte man mindestens 75 Prozent des Nettoeinkommens über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Natürlich kann die Höhe auch dem tatsächlichen Nettoeinkommen entsprechen, das liegt hier ganz beim Versicherungsnehmer. Je höher jedoch die monatliche Rente sein soll, umso höher steigen auch die monatlichen Beiträge.

Infos zur BU-Versicherung gibts in unserem Vergleich von verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherungen!

Zu der privaten Absicherung erhält zwar der Arbeitnehmer noch Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung, aber diese reichen zum Leben nicht mehr aus, denn es gibt erst Leistungen, wenn eine Teilerwerbsminderung vorliegt. Die alte Berufsunfähigkeitsrente ist im Jahr 2001 abgeschafft worden. In diesem Fall ist es in der gesetzlichen Rentenversicherung unrelevant, welchen Beruf man nicht mehr ausüben kann. Hier zählt nur die Dauer, die täglich noch gearbeitet werden kann. Danach richten sich auch die gesetzlichen Leistungen. In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann man bei der Höhe zwei Systeme unterschieden.

Zum einen gibt es das Pauschalsystem, die dann die volle Höhe der vereinbarten Rente ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent ausbezahlt. Beim Staffelsystem gibt es eine so genannte Karenzzeit, die entweder bei 25, bei 50 oder bei 75 Prozent Berufsunfähigkeit die Rente in der entsprechenden Höhe ausbezahlt. Eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung sollte auch lange laufen. So empfiehlt sich die Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr zu vereinbaren.