Impfungen GKV, Gesetzliche Krankenkassen impfen, Impfung Übernahme
Impfungen sind wichtige Maßnahmen für die Gesundheitsvorsorge. Zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören die Schutzimpfungen. Die Schutzimpfungen dienen dazu, die Erwachsenen und besonders die Kinder vor schweren Infektionskrankheiten, wie Masern, Mumps, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf, Hirnhaut- und Leberentzündung oder Keuchhusten zu schützen. Damit der Impfschutz im Leben erhalten bleibt, sollten bestimmte Impfungen wie bei Diphtherie in gewissen Abständen wiederholt werden.
Dadurch wird das Ausbreiten von Krankheiten in der Bevölkerung verhindert. Die Mitarbeiter, die in Krankenhäusern, Heimen oder anderen Einrichtungen arbeiten, sollten sich gegen Grippe oder gegen Hepatitis A impfen lassen. Für werdende Mütter ist die Impfung gegen Röteln besonders wichtig. Damit wird das ungeborene Kind vor Infektionen geschützt. Wer noch keine Röteln hatte, sollte sich testen lassen; und sich noch vor einer Schwangerschaft der Impfung unterziehen. Empfehlenswert für junge Mädchen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren ist auch die Impfung gegen den Gebärmutterhalskrebs.
Sie wird von den Krankenkassen übernommen. Bei privaten Reisen in das Ausland sind die Kosten für bestimmte Schutzimpfungen vom Versicherten selbst zu tragen. Die Krankenkassen können aber bei Dienstreisen oder Arbeit im Ausland, die Impfungen, wie beispielsweise Cholera, Gelbfieber, Typhus oder Tollwut unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Eine umfassende Information und Beratung des Versicherten bei seiner Krankenkasse ist deshalb wichtig.