Investmentfonds, Fondsvermögen, Kapitalgesellschaft
Bei den Investmentfonds handelt es sich um eine spezielle Form der Geldanlage. Hierbei wird das Geld von verschiedenen Anlegern zunächst durch eine Kapitalgesellschaft gesammelt und anschließend innerhalb eines Investmentfonds gebündelt. Die Verwaltung der Gelder, welche als Fondsvermögen bezeichnet werden, übernimmt das Fondsmanagement. Das gebündelte Kapital wird von dem Fondsmanagement nun angelegt, wobei die unterschiedlichsten Anlageformen zur Verfügung stehen, so zum Beispiel festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Es ist sinnvoll das Kapital zu streuen, denn hierdurch wird das Risiko der Anlage deutlich minimiert. Jemand der in einen Investmentfond investiert ist Miteigentümer an dem gesamten vorhandenen Fondsvermögen. Neben der Anteilrücknahme besteht auch eine Gewinnbeteiligung. Nach der deutschen Rechtsprechung handelt es sich bei dem Fondsvermögen um ein Sondervermögen, welches von dem Gesellschaftsvermögen strikt zu trennen ist. Durch diese Auflage ist gewährleistet, dass die Gelder innerhalb des Fonds auch im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft erhalten bleiben.
In Deutschland erfolgt die Beaufsichtigung der Investmentfonds, die zum Kauf zugelassen sind, durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Natürlich entstehen bei einem Investmentfonds auch Kosten, die sich aus Verwaltungskosten und Gebühren für das Depot zusammensetzten. Diese Kosten werden durch die Differenz zwischen Ausgabepreis und Rücknahmepreis eines Anteils gedeckt. Die Gewinne, die mit dem Investmentfonds erzielt werden, gelten als Spekulationsgewinne. Anleger, die ihre Anteile vor Ablauf von 12 Monaten wieder veräußern müssen diese Gewinne versteuern.
Auch Investmentfonds können Joint-Venture eingehen. Was es damit auf sich hat erklären wir Ihnen bei der Erläuterung für Joint-Venture.