Jahresarbeitsentgeltgrenze, Jahresarbeitsendgeldgrenze
Der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze ist auch als Versicherungspflichtgrenze geläufig. Grundsätzlich wird damit die Höchstgrenze des jährlichen Bruttoeinkommens von Angestellten oder Arbeitern bezeichnet. Als versicherungspflichtig gelten demnach alle Arbeitnehmer, die bis zu dieser Höchstgrenze verdienen. Der Jahresarbeitsentgeltbetrag setzt sich aus den zwölf Monatsgehältern und allen Einmalzahlungen, wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusammen.
Im Jahr 2008 lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 48.150,00 Euro. Sie wurde für 2009 auf 48.600 Euro angehoben. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird JAEG abgekürzt. Jeder Arbeitnehmer, der kontinuierlich über dieser Einkommensgrenze liegt, gilt als versicherungsfrei und kann selbst zwischen gesetzlicher oder privater Krankenkasse wählen. Um den Status „versicherungsfrei“ zu erlangen, muss die Jahresarbeitsentgeltgrenze in mindestens drei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden.
Auch im nächstfolgenden Jahr muss das Bruttoeinkommen diese Grenze voraussichtlich überschreiten. Erst dann kann der Arbeitnehmer zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse wählen und gilt als versicherungsfrei. Im umgekehrten Fall allerdings geht der Statuswechsel wesentlich schneller. Wird in einem Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten, wird der Arbeitnehmer sofort wieder versicherungspflichtig. In den vergangenen Jahren wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze kontinuierlich angehoben.
Dadurch wurden mehr Arbeitnehmer versicherungspflichtig, und die Anzahl der Mitglieder der gesetzlichen Kassen vergrößerte sich. Die gesetzlichen Kassen erhielten mehr Beitragszahler. Es ist unbedingt zu beachten, dass sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze absolut unterscheidet.