Joint Venture, Gemeinschaftsunternehmen, Unternehmensneugründung
Der Begriff Joint Venture stammt aus dem Englischen und ins Deutsche übersetzt heißt dies Gemeinschaftsunternehmen. Man versteht hierunter eine Unternehmensneugründung, die sich aus zwei unabhängigen Unternehmen ergibt oder durch deren Kooperation. Dementsprechend muss man zwei verschiedene Formen der Joint Ventures unterscheiden: Bei der Equity Joint Venture schließen sich in der Regel mindestens zwei Gesellschaften zusammen und gründen zusammen ein neues Unternehmen, welches selbständig und rechtlich unabhängig ist.
Zum einen beteiligen sich die Gesellschaften mit Kapital an dem neuen Unternehmen, zum andren kann eine Partnerfirma jedoch auch wichtige Anteile einbringen, wie beispielweise Technologien. Bei den Contractual Joint Venture gehen die Unternehmen dagegen lediglich eine Kooperation ein, die Neugründung eines Unternehmens entfällt. Bei dieser Kooperation werden das Risiko, die Kosten und der Gewinn auf die einzelnen Unternehmen aufgeteilt. Eine Zusammenarbeit findet auf festgelegten Gebieten statt. Bei beiden Formen der Joint Venture behalten die beteiligten Unternehmen ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit.
Vor allem innerhalb des ausländischen Geschäftbereiches sind Joint Venture zu finden. Oft ist es für inländische Unternehmen schwierig im Ausland eine Tochterfirma zu gründen, mit einem im Ausland ansässigen Unternehmen zusammen ist die Gründung eines neuen Unternehmens jedoch meist einfach zu realisieren. Es gibt jedoch auch andere Gründe, warum auf Joint Ventures zurückgegriffen wird: neue Technologien können aufgebaut werden. Das Risiko und die Kosten aufgeteilt werden, um nur einige zu nennen.
Ein weiterer Beschreibungstext wurde von unserer Redaktion für Jumbo-Pfandbriefe geschrieben. Denn auch die Frage nach diesem Finanzprodukt wurde uns häufig gestellt.