Kapitalversicherung, Kapitalversicherungen, Kapitalversicherung Vergleich
Im Gegensatz zur Lebensversicherung, die den Todesfall finanziell absichert, sichert die Kapitalversicherung den Erlebensfall finanziell ab. Ein Kapitalversicherungsvertrag garantiert am Ende seiner Laufzeit die Auszahlung eines Betrages, oder die Auszahlung einer festen monatlichen Rente, bis zum Lebensende. Was eine Kapitalversicherung abwirft, hängt von den einzelnen Versicherungsgesellschaften ab. Sicherlich sind auch die Vertragskonditionen maßgebend. Es Lohnt sich jedenfalls vor Vertragsabschluss die günstigste Lösung durch einen Kapitalversicherug Vergleich abzuklären.
Man könnte die Kapitalversicherungen eigentlich unter die Vorsorgeversicherungen einreihen. In diesem Sinne wird auch für Hinterbliebene vorgesorgt, wenn der Versicherungsnehmer vor Vertragsende stirbt, da in diesem Falle die Versicherungssumme und die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Überschussanteile an die die Hinterbliebenen ausbezahlt werden.
Ob Kapitalversicherungen der Vorsorge dienen, oder nicht, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Unter den Kapitalversicherungen werden sogenannte rückkaufsfähige Kapitalversicherungen mit Einmalprämie angeboten. Das sind Kapitalversicherungen, bei denen statt jährlicher Raten, bereits am Anfang der Laufzeit des Versicherungsvertrages ein gewisses Kapital einbezahlt wird, das sich dann durch Zinsen und Überschussanteile der Versicherungsgesellschaft bis zum Ablauf des Vertrages ständig äufnet. Damit sie der Vorsorge dienen und damit auch nicht steuerbar sind, muss:
- die Auszahlung nach dem vollendeten 60. Altersjahr erfolgt.
- ein mindestens fünf jähriges Vertragsverhältnis bestanden haben.
- Der Vertrag vor Vollendung des 65. Altersjahres eingegangen worden sein.
Seit dem 1.1.1999 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die drei genannten Bedingungen alle erfüllt sein müssen. Demzufolge dienen also Kapitalversicherungen, deren Ablaufdatum vor das 60. Altersjahr des Versicherungsnehmers fällt, nicht als Vorsorgeversicherung. Auch eine Kapitalversicherung, die die Kinder schützen soll, kann nicht als der Vorsorge dienend gelten. Aufschluss darüber, ob die Kapitalversicherung, die man abzuschließen gedenkt der Vorsorge dient oder nicht kann auch durch einen Vergleich der Kapitalversicherungen abgeklärt werden.