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Keine Leistungen Kapitallebensversicherung, KLV keine Leistungen

Eine Kapital-Lebensversicherung regelt vertraglich genau, in welchen Fällen Leistungen gezahlt werden. Der Lebensversicherer zahlt im frühzeitigen Todesfall sofort ab Eingang des ersten Beitrags die volle Versicherungssumme. Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Nach Ende des Vertrages gibt es außerdem Geld - die vertragliche Ablaufzahlung inklusive Garantieverzinsung und zusätzlicher Überschussbeteiligung. Die Lebensversicherung zahlt nach Vertragsablauf die Beiträge, den Garantiezins und die Überschussbeteiligung aus. Die Gesamtverzinsung liegt je nach Erfolg der Lebensversicherung zwischen 2,75 und 6 Prozent. Mit der Kapitallebensversicherung erreichen Sie deshalb gleich zwei Vorsorgeziele - Risikoschutz für Ihre Familie und eine gute Rendite für Ihr Gespartes.

Wenn Sie zahlreiche oder schwere Vorerkrankungen mitbringen, verlangt der Versicherer unter Umständen einen Risikozuschlag auf den Beitrag oder lehnt den Antrag sogar ganz ab. Grund: das höhere Todesfallrisiko von Menschen mit besonders schweren Vorerkrankungen soll nicht auf die Gemeinschaft aller beim Unternehmen Versicherten abgewälzt werden. Antragsteller, Versicherer und gegebenenfalls der Vermittler der Lebensversicherung erhalten jeweils eine Ausfertigung des Versicherungsantrags. Die Angaben zum Gesundheitszustand werden von einem Mediziner des Versicherungsunternehmens bewertet. Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird der Versicherungsschein ausgestellt und dem Antragsteller zugeschickt. Mit der Zustellung der Police kommt der Lebensversicherungsschutz dann rechtlich zustande. Sofern man also gesundheitliche Angaben verschweigt, wird der Versicherer nicht zahlen, da hier eine arglistige Täuschung vorliegt.

Keine bzw. verminderte Leistungen werden erbracht: Wenn der Versicherte vor Ablauf von drei Jahren nach Vertragsabschluß durch Selbstmord zu Tode kommt. Wenn das Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht. Wenn bei Vertragsabschluß die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß, unvollständig oder bewusst falsch beantwortet wurden und die nicht angegebenen Umstände mit dem Todesfall im Zusammenhang stehen. Beachtet man diese Faktoren alle und hat alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet, werden die Leistungen einer Kapitallebensversicherung in vollem Umfang erbracht. Die genauen Bedingungen einer Kapitallebensversicherung lassen sich im so genannten „Kleingedruckten“ in den Versicherungsbedingungen explizit nachlesen.

Beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung gibt es eine Vielzahl von beachtenswerten Kriterien. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe sollen Leistungen erbracht werden, d.h. man sollte sich über sinnvolle Laufzeiten und Versicherungssummen Gedanken machen. Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden Um den Wertverlust der in der Regel über Jahrzehnte laufenden Verträge auszugleichen kann man eine sog. Dynamik vereinbaren. Hierbei werden Beiträge und Leistungen jährlich erhöht. Diese Erhöhung erfolgt entweder durch einen bereits bei Vertragsabschluß fest vereinbarten Prozentsatz, oder durch die prozentuale Steigerung des Höchstbetrages in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten. Um im Todesfall Streitigkeiten zu verhindern sollte bereits bei Vertragsabschluß ein namentlicher Empfänger der Todesfalleistung benannt werden.

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