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Kieferorthopädie GKV, Kieferorthopädie Gesetzliche Krankenversicherung, Kieferorthopädie Kosten

Unter einer kieferorthopädischen Behandlung sind Maßnahmen zur Beseitigung von Kiefer- oder Zahnfehlstellungen zu verstehen, bei denen das Beißen, Kauen, Atmen oder Sprechen besonders beeinträchtigt wird bzw. wenn die Fehlstellungen eine Beeinträchtigung herbeiführen könnten. Meist sind es Kinder und Jugendliche, die durch den Zahnarzt oder Schulzahnarzt eine Verordnung zum Kieferorthopäden erhalten. Beim Zahnarzt zahlen sie die 10 Euro Praxisgebühr, die beim Kieferorthopäden entfällt.

 

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt für die Versicherten bis zum 18. Lebensjahr in Höhe von 80 %, bei mehreren zu behandelnden Kindern sogar in Höhe von 90 %, wobei die medizinische Notwendigkeit entscheidend für den Anspruch ist. Nach erfolgreicher Behandlung, dass heißt, wenn die Spange, die Brackets usw. regelmäßig getragen und entsprechend während des Verlaufs der Behandlung korrigiertet worden sind, zahlt die Krankenkasse auch noch die restlichen 20 bzw. 10 %.

 

Wer sich als Erwachsener entschließt, Zahnfehlstellungen kieferorthopädisch korrigieren lässt, muss diese Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. Das ist auch dann der Fall, wenn der Erwachsene einer bestimmten Berufsgruppe angehört, wo ein gut passendes Gebiss zum gepflegten äußeren Erscheinungsbild gehört, wie z. B. am Empfang, in öffentlichen Einrichtungen oder als Steward/Stewardess.