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Kinderkrankengeld GKV, Kinderkrankengeld Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn ein Kind erkrankt, braucht es Betreuung und Pflege. Dafür erhält die Pflegeperson von ihrer Krankenkasse Krankengeld. Die Kinder werden meist von den Müttern betreut. Das wirkt sich positiv auf die Wiederherstellung der Gesundheit eines Kindes aus. Diese Regelung gilt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. In jedem Kalenderjahr besteht ein Anspruch von zehn Arbeitstagen auf Krankengeld für jedes Kind.

 

Versicherte die allein erziehend sind, können bis zu zwanzig Arbeitstagen pro Jahr in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit wird der erziehungsberechten Pflegeperson für die Dauer der Krankheit des Kindes das so genannte Kinderkrankengeld gezahlt. Wenn keine andere Person zur Verfügung steht und die erziehungsberechtigte Person selbst erkrankt ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Das ist auch dann der Fall, wenn der Partner oder die Partnerin nachweislich auswärts arbeiten müssen, zum Beispiel wenn sie auf See unterwegs sind.

 

Eine Betreuung mit finanzieller Unterstützung der Krankenkasse erfolgt auch dann, wenn mehrere Kinder krank sind oder z. B. eine allein erziehende Mutter bzw. ein allein erziehender Vater ein krankes Kind betreuen müssen, während mehrere weitere Kinder im Haushalt noch zu versorgen wären. Ist die erziehungsberechtigte Person überfordert und kann keine andere Unterstützung bemühen, so kümmert sich die Haushaltshilfe der Krankenkasse.