Kontrolluntersuchungen Gesetzliche Krankenversicherung, Kontrolluntersuchungen GKV, Krankenversicherung Kontrolluntersuchungen
Vorsorgeleistungen und normale Kontrolluntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung von Krankheiten gehören zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Dazu gehören Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen ab dem 20. Lebensjahr und für Männer ab dem 45. Lebensjahr. Alle zwei Jahre haben die gesetzlich Versicherten ab dem 35. Lebensjahr einen Anspruch auf ein komplettes Gesundheits-Check-Up. Die Leistungen variieren bei den Krankenkassen. Meistens beinhaltet das Check-Up eine große Laboruntersuchung, ein EKG und die Messung des Blutdrucks.
Einige Krankenkassen übernehmen zusätzlich die Kosten für das Lungenröntgen. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen gehören auch Standardimpfungen sowie die Therapie schwerer, langwieriger Krankheiten und die Behandlung von Unfällen und deren Nachsorge. Für chronisch Kranke gibt es bei einigen Krankenkassen so genannte spezielle Chronikerprogramme. Beispielsweise Diabetiker werden im Rahmen dieser Programme regelmäßig untersucht und überwacht. Patienten, die an diesen Programmen teilnehmen und dies nachweisen können, erhalten im Rahmen von Bonusprogrammen der Krankenkassen spezielle Leistungen oder Bonuszahlungen. Einige Krankenkassen bieten dafür Bonushefte, in denen der Hausarzt die Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen mit Stempel und Unterschrift bestätigt.
Andere Kontrolluntersuchungen, z. B. die Glaukom-Untersuchung beim Augenarzt oder die Mammografie-Untersuchung beim Gynäkologen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen und müssen von den Patienten selbst bezahlt werden. Sollte der behandelnde Arzt einen begründeten Verdacht für eine entsprechende Erkrankung haben, sind die Untersuchungen für den Patienten kostenfrei und werden von der Krankenkasse übernommen.