Kosten Kapitallebensversicherung, Kostenbeeinflussung Kapitallebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung kombiniert zwei Leistungen. Sie sichert zum einen die Hinterbliebenen ab, wenn der Versicherte stirbt. Wie bei der Risikolebensversicherung erhalten die Angehörigen im Todesfall eine vereinbarte Summe ausbezahlt. Zum anderen wird ein Teil des Beitrags für die Altersvorsorge angespart. Im „Erlebensfall“, also wenn der Versicherte am Ende der Vertragslaufzeit noch lebt, erhält der Versicherte das Ersparte und eine Überschussbeteiligung. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, hat bei näherem Hinsehen sehr viele Tücken. Zwar ist die Kapitallebensversicherung eine verhältnismäßig sichere Anlageform. Der Kunde trägt kein Verlustrisiko. Das gilt allerdings nur, wenn er den Vertrag bis zum Ende durchhält.
Tatsächlich bleibt aber nicht einmal die Hälfte der Verträge bis zum regulären Ablauf bestehen. Mit dem so genannten Garantiezins ist eine, wenn auch geringe, Mindestverzinsung gesichert. Zudem müssen Lebensversicherer die Kundengelder breit streuen und überwiegend in sicheren Anlageformen wie festverzinslichen Papieren und Immobilien investieren. Maximal 35 Prozent dürfen sie in risikoreichere Investments wie Aktien stecken. Außerdem müssen Lebensversicherer einem Sicherungsfonds (Protektor Lebensversicherung) beitreten, der in Aktion tritt, wenn eine Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten kommt. Die Absicherung für den Todesfall ist meist zu niedrig. Denn die Kombination mit dem Sparvorgang führt zu hohen Prämien.
Für eine Versicherungssumme, die unter dem Risikoaspekt notwendig wäre, sind die Prämien kaum bezahlbar. Als Folge wird oft eine zu geringe Versicherungssumme gewählt. Die Rendite ist in aller Regel schlecht und kaum nachvollziehbar. Denn der Beitrag teilt sich in drei Bestandteile auf – in den Risikoanteil zur Deckung des Todesfallrisikos, den Kostenanteil für Verwaltung und Provisionen sowie den Sparanteil. Von den Beiträgen der ersten Jahre zieht das Versicherungsunternehmen zunächst die Provision für den Vermittler und Verwaltungskosten ab sowie die Kosten für den Risikoschutz.
Die genaue Höhe der jeweiligen Kostenanteile muss Ihnen das Versicherungsunternehmen zu Verträgen, die vor dem 1. Juli 2008 abgeschlossen wurden, grundsätzlich nicht mitteilen. Bei neueren Verträgen besteht dagegen die Pflicht, Abschluss- und Verwaltungskosten in Euro auszuweisen. Zum Sparen verbleiben etwa 50 bis 70 Prozent des Beitrags. Nur dieser Rest wird mit dem „hoch“ gepriesenen Garantiezins von zurzeit 2,25 Prozent verzinst. Bezogen auf den gezahlten Gesamtbeitrag ist die garantierte Verzinsung deutlich niedriger und liegt je nach Vertrag irgendwo zwischen unter ein und etwa zwei Prozent. Hinterfragen Sie Prognosen kritisch und orientieren Sie sich beim Vergleich unterschiedlicher Angebote zunächst an den Garantiewerten. Darüber hinaus sollten Sie auch die Ertragslage der vergangenen Jahre einbeziehen. Eine Garantie für die künftige Wertentwicklung bietet sie aber keinesfalls.
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