Kostenübernahme Berufsunfähigkeitsversicherung, Deckung Berufsunfähigkeitsversicherung, Leistungen Berufsunfähigkeitsversicherung
Oft wird der Begriff Berufsunfähigkeit mit einer Erwerbsunfähigkeit gleichgesetzt. Doch das ist nicht ganz richtig, denn es gibt hier gravierende Unterschiede. Die Erwerbsunfähigkeit sagt aus, dass die betreffende Person nicht mehr in der Lage ist, und zwar aus gesundheitlichen Gründen, eine Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden am Tag auszuführen. Wer jedoch mehr als drei Stunden aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, der gilt als Teilerwerbsunfähig. Von einer Berufsunfähigkeit spricht man, wenn man den erlernten oder vorwiegend ausgeübten Job nicht mehr ausführen kann.
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Zwar kann in diesem Beruf nicht mehr gearbeitet werden, aber das heißt nicht gleich man, ist Erwerbsunfähig. Eine Erwerbsfähigkeit in einer anderen Branche ist immer noch gegeben. Als Verdeutlichung ein Beispiel: Ein Frisör kann seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben, da er eine Allergie gegen das Haarwaschmittel entwickelt hat. In diesem Beruf kann er keine Tätigkeit mehr aufnehmen. Jedoch besteht die Möglichkeit auf eine Umschulung um als Verkäufer tätig werden zu können. Bevor eine neue Reform Ende 2001 in Kraft trat, waren alle rentenversicherten Personen gegen eine Erwerbs- oder auch eine Berufsunfähigkeit versichert.
Doch eine neue Regelung änderte dies. So sind alle Personen, die nach 1961 geboren wurden nur noch gegen Erwerbsunfähigkeit versichert. Wer nicht mehr in die gesetzliche Regelung fällt, hat jedoch die Möglichkeit sich privat abzusichern mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier kann man dann zwischen einer Einzelversicherung oder zwischen einem Kombipaket wählen. Egal ob Kombi oder Einzelversicherung, die private Berufsunfähigkeitsversicherung deckt alle Fälle ab. Hierzu muss die erkrankte Person nachweisen, dass sie in ihrem erlernten Beruf nicht mehr tätig sein kann.
Hierbei wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um einen Angestellten, Freiberufler oder um einen Selbstständigen handelt. Wer also seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, der erhält von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente, und das unabhängig davon, ob man einen anderen Beruf findet und dort eine neue Tätigkeit aufnehmen kann. Ebenfalls gibt es einige Anbieter, die auch dann einspringen, wenn nur eine vorübergehende Berufsunfähigkeit vorliegt, also wenn sich zum Beispiel eine Sekretärin die Hand bricht. Sobald der Bruch verheilt ist, wird die Rente eingestellt.