Implantate Kostenübernahme, Kosten Implantate, GKV Implantate
Die Implantate gehören zum Zahnersatz. Darunter versteht man eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer des Patienten anstatt eines fehlenden Zahnes eingesetzt wird. Darauf wird dann der künstliche Zahn aufgesetzt. Die Kosten für das Implantieren einer künstlichen Zahnwurzel muss der Patient selbst tragen. Die Kassen übernehmen dafür keine Kosten. Für Zähne, die auf die künstlichen Wurzeln aufgesetzt werden, zahlen die Krankenkassen jetzt Zuschüsse. Es gibt aber noch andere Implantate neben den stomatologischen, beispielsweise Platten zum Verschrauben von Brüchen.
Ein Herzschrittmacher zählt ebenfalls zu den Implantaten, genau wie ein Stent, der in ein Gefäß implantiert wird. Weiterhin gibt es Patientinnen mit Brustkrebserkrankungen, denen nach einer Amputation die Brust mit Hilfe von Implantaten wieder aufgebaut wird. Alle diese Implantate werden von der Krankenkasse übernommen. Wenn allerdings sich jemand seine Brust mithilfe von Implantaten vergrößern lassen will, so muss er vom Facharzt eine Bestätigung bringen, dass er sehr unter dem seelischen Druck einer zu kleinen Brust leidet.
Ansonsten müssen diese Implantate vom Patienten selbst bezahlt werden. Es gibt hierfür Einzelfallentscheidungen, die der medizinische Dienst der Krankenkasse prüft und den Patienten bzw. die Patientin untersucht, falls eine Kostenübernahme abgelehnt wird. Grundsätzlich stützt sich die Krankenkasse auf die Begründung der Ärzte bei einer Verordnung.