Verfolge uns auf Facebook:



 

Krankenhausleistungen GKV, Krankenhausleistungen Gesetzliche Krankenversicherung, Leistungen im Krankenhaus

Die Leistungen in einem Krankenhaus richten sich nach dem Bettenpflegesatz bzw. gibt es bestimmte Vorgaben je Krankheit in Bezug auf die Aufenthaltsdauer. Die Krankenhäuser verhandeln jährlich mit den Krankenkassen die Kostenübernahme neu. Sollte ein Aufenthalt im Krankenhaus notwendig sein, so haben Sie einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr zu zahlen. Dieser Anteil entfällt bei Versicherten unter 18 Jahren. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf allgemeine Pflegeleistungen und Unterbringung im Mehrbettzimmer.

 

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der allgemeinen Pflegeklasse, das heißt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ärztliche Behandlung und Pflege, Operationskosten und Arzneimittel. Im Allgemeinen übernehmen die Krankenkassen auch die teil-, vor- und nachstationäre sowie ambulante Krankenhausbehandlung. Es gibt auch die Möglichkeit, dass gering Verdienende sich von den Krankenhaus-Zuzahlungen befreien lassen können. Will man jedoch eine Behandlung wie ein Privatpatient, so kann man diese Leistungen in manchen Krankenhäusern dazu buchen.

 

So gibt es auf eigene Kosten z. B. ein Einzelzimmer, einen Leihbademantel, Kosmetika und wöchentliche Lektüre, Obst, Blumen, Nascherei und eine freie Speisenauswahl aus einer umfangreicheren Speisekarte auf einer solchen Wahlleistungsstation. Ist nach dem regulären Kankenhausaufenthalt eine anschließende Rehabilitationsmaßnahme nötig, so muss diese bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Manche Krankenhäuser haben Rehabilitationsbereiche angegliedert.