Krankenversicherung Ausland, Gesetzliche Krankenversicherung Ausland, im Ausland krankenversichert
Bei vorübergehendem Aufenthalt im europäischen Ausland und der Schweiz besteht grundsätzlich Anspruch auf alle notwendigen medizinischen Leistungen. Sie benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte. Die Leistungen können auch ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Ausnahme bildet der Aufenthalt in einem Krankenhaus. Hier muss vorher die Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden. Zu beachten ist, dass die Behandlung wirklich notwendig sein muss, das heißt, dass die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann.
Die Kosten werden jedoch nur bis zu den Sätzen, die in Deutschland gezahlt werden müssten, erstattet. Der Leistungsumfang richtet sich nach den Rechtsvorschriften der jeweiligen Länder und muss nicht dem deutschen Standard entsprechen. Besondere Leistungen, wie der Krankenrücktransport per Hubschrauber, werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Daher empfiehlt sich in jedem Fall eine Auslandsreisezusatzversicherung. Diese Versicherung wird von den meisten Krankenkassen angeboten.
Auch im europäischen Ausland besteht freie Arztwahl, wenn der Arzt berechtigt ist, im jeweiligen Krankenversicherungssystem Versicherte zu behandeln. Meistens sind die Kosten vom Patienten im Urlaub im Voraus zu bezahlen. Die Erstattung der Kosten erfolgt in der Regel in Deutschland, aber nur nach Vorlage einer detaillierten Rechnung. Die Kosten werden maximal in der Höhe erstattet, die für diese Behandlung in Deutschland entstanden wären.