Krebsvorsorge in der GKV, Krebsvorsorge Gesetzliche Krankenversicherung
Krebs ist eine Erkrankung, die heute in manchen Fällen heilbar ist. Besonders wichtig ist deshalb eine gute Vorsorge. Damit kann die Krankheit schon frühzeitig erkannt werden, und die Heilungsaussichten des Patienten verbessern sich deutlich. Die Versicherten haben im Jahr einmal einen Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung zur Krebsfrüherkennung. Bei Frauen beginnt der Anspruch für diese Untersuchung ab dem zwanzigsten Lebensjahr und bei den Männern ab dem fünfundvierzigsten Lebensjahr.
Zur Krebsvorsorge gehört bei Frauen auch der Abstrich beim Frauenarzt. Außerdem wird die Brust abgetastet. Bei Männern untersucht der Proktologe den Urogenital-/Anal-Bereich und besonders die Prostata. Besonders zu erwähnen ist die Brustkrebsvorsorge, das Mammographie-Screening für Frauen zwischen dem 50. und dem 69. Lebensjahr. Ob die Kosten für eine Untersuchung übernommen werden, hängt davon ab, ob eine erbliche Vorbelastung naher Angehöriger besteht und welche medizinische Notwendigkeit besteht, wobei dies der Arzt begründen muss. Zur Krebsvorsorge gehört auch die Untersuchung der Haut, in Normalfall durch einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten; vom Kopf bis zu den Füßen.
Dabei wird der Körper auf auffällige Leberflecke, Muttermale, andere Pigmentflecken und Verfärbungen hin untersucht. Die Hautkrebsvorsorge gehört mit zur Kassenleistung. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen können ab dem 35. Lebensjahr aller zwei Jahre diese kostenlose Untersuchung in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch die Aufklärung des Arztes über die Gefahren der UV-Strahlung und richtiges Verhalten beim Sonnenbaden und in Solarien.