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Kündigung Kapitallebensversicherung, Kapitallebensversicherung kündigen leicht gemacht

Lebensversicherungen waren lange Zeit der Deutschen liebstes Kind, aber trotzdem wird jede zweite Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung vor Ablauf gekündigt. Die Gründe sind vielfältig: Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung oder unvorhergesehene Ausgaben können einen in eine finanziell schwierige Situation bringen. Da überlegen viele, ob sie nicht die Lebensversicherung, die sie vor Jahren für die Altersvorsorge oder zur Absicherung der Angehörigen im Todesfall abgeschlossen haben, kündigen sollen.

Bis vor einigen Jahren galten deutsche Kapitallebensversicherungen als eine gute Möglichkeit zur Altersversorgung. Aber die tatsächlich erwirtschafteten Renditen (Überschussbeteiligung) sind in den letzten Jahren kontinuierlich – teilweise drastisch - gesunken. Zwar gibt es erste Versicherer, die die Gesamtverzinsung inzwischen wieder leicht erhöht haben, gemessen an den Absenkungen der Vorjahre ist die Durchschnittsverzinsung mit aktuell durchschnittlich knapp über 5 Prozent nach wie vor niedrig. Doch wer den Ausstieg aus seinem Lebensversicherungsvertrag vor dem vertraglich festgelegten Ablauf plant, muss mit erheblichen Verlusten rechnen. Denn der zur Auszahlung kommende Rückkaufswert ist bei Lebensversicherungen niedrig, weil die Versicherungsgesellschaften u.a. hohe Stornogebühren bei vorzeitiger Vertragsbeendigung berechnen.

Läuft der Vertrag erst ein paar Jahre, ist die Relation zwischen der tatsächlichen Ansparsumme und dem Betrag, der im Fall der Kündigung ausgezahlt wird, noch schlechter. Denn dann schlagen zusätzlich noch die hohen Provisionen zu Buche, die dem Vermittler für jeden Vertragsabschluss zustehen. Allerdings hat hier das neue Versicherungsvertragsgesetz u.a. auch durch die geänderte Rechtsprechung der vergangenen Jahre zu einer Verbesserung geführt, da nunmehr ein so genannter Mindestrückkaufswert zurückgezahlt werden muss. Bis Ende 2008 gilt, dass bei einer vorzeitigen Kündigung auf alle Erträge aus der LV Kapitalertragsteuer gezahlt werden muss. Wird der Vertrag hingegen veräußert, bleibt der Erlös steuerfrei.

Die Steuerpflicht trifft dann der Käufer der LV-Police am Ende der Laufzeit. Ab 2009 gilt, dass bei Kündigung und bei Verkauf die Abgeltungsteuer greift, wenn die bisherige Laufzeit unter zwölf Jahren lag oder die versicherte Person jünger als 60 Jahre ist. Sind beide Voraussetzungen dagegen erfüllt, werden die Erträge bei der Kündigung nur nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, so wie bei normal auslaufenden LV-Policen. Erfolgt bei Erfüllung beider Voraussetzungen hingegen ein Verkauf der LV-Police, fällt in jedem Fall die Abgeltungsteuer an. Fazit: Sofern der Erlös aus dem Verkauf nicht den steuerlichen Nachteil übersteigt, kann sogar die Kündigung günstiger als der Verkauf sein. Über einen unverbindlichen Angebotsvergleich kann relativ schnell die Differenz ermittelt werden. Man sollte generell gesehen lieber nicht vorschnell kündigen. Oft bieten sich andere Möglichkeiten und man kann die Kapitallebensversicherung behalten.

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