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11. Kann man eine Risikolebensversicherung auch kündigen?

Grundsätzlich kann jeder Versicherungsvertrag gekündigt werden. Mit der Kündigung der Versicherung erlischt der Versicherungsschutz zum festgesetzten Kündigungstermin. Zu beachten sind dann natürlich immer die vertraglich vereinbarten Fristen und die Folgen, die sich aus einer Kündigung ergeben. Wie bei anderen Versicherungen gelten auch bei Risikolebensversicherungen festgelegte Kündigungsfristen. In der Regel wird diese Frist zum Ablauf eines Versicherungsjahres festgesetzt. Zum Ende des laufenden Vertragsjahres, welches nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss, gelten dann bestimmte Kündigungsfristen zum Beispiel von vier Wochen.

Das Versicherungsjahr ist also nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem im Versicherungsantrag festgeschriebenen Zeitpunkt. Die beschriebene Verfahrensweise zur Kündigung der Risikolebensversicherung wird meist in Verträgen geregelt, die eine einmalige jährliche Zahlung des Beitrags zu Beginn des Vertragsjahres festsetzen. Bei vielen Anbietern von Risikolebensversicherungen können im Vertrag Ratenzahlungen vereinbart werden. Hier kann häufig auch innerhalb eines Versicherungsjahres, unter Beachtung einer bestimmten Frist, zum Abschluss eines Ratenzahlungsabschnitts gekündigt werden.

Die Kündigungsfrist liegt meist ebenfalls bei vier Wochen. Allerdings greift diese Regelung meist erst nach dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres. Eine Kündigung muss schriftlich durch den Versicherungsnehmer erfolgen. Die genauen Details zur Regelung der Kündigung müssen in den entsprechenden Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters zu finden sein. Tatsächlich wird aber bereits von einigen Versicherern unter bestimmten Bedingungen die sofortige fristlose Kündigung angeboten. Wird die Risikolebensversicherung gekündigt, muss der Versicherte davon ausgehen, dass der eingezahlte Beitrag verloren ist. So werden jedenfalls die Versicherungsverträge in der Regel abgeschlossen.

Gerade dadurch sichern die Gesellschaften die meist sehr günstigen Beiträge. Vor der Kündigung des Vertrags sollte der Versicherungsnehmer deshalb unbedingt Alternativen prüfen. Eine Alternative zur Kündigung kann die Reduzierung des Beitrags darstellen. Die Versicherungsgesellschaft wird dann die Todesfallsumme neu kalkulieren und den Vertrag mit niedrigerer Versicherungssumme weiterühren. Eine weitere Möglichkeit, die Kündigung der Risikolebensversicherung zu vermeiden, ist die Beitragsfreistellung. Durch die Freistellung wird die Beitragszahlung eingestellt. Der Versicherer wird in diesem Fall alle bis zum Zeitpunkt des Freistellungsantrags einbezahlten Beiträge und – je nach Vertrag - anfallende Überschussanteile für eine neue Kalkulation der Versicherungssumme nutzen.

Diese wird natürlich geringer ausfallen als die zuvor im Vertrag fixierte. Und noch eine Möglichkeit sollte der Versicherte in Betracht ziehen. Die meisten Versicherer lassen eine Verkürzung der Laufzeit der Risikolebensversicherung zu. Damit spart man zwar zunächst kurzfristig keine Beiträge, wird aber auf absehbare Zeit entlastet. Man sollte zunächst also alle Möglichkeiten genau prüfen, die einen Erhalt zumindest von reduzierten Leistungen der Risikolebensversicherung gewährleisten, ehe man den endgültigen Schritt der Kündigung vollzieht.

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