Kündigung von Gesetzlicher Krankenkasse, Kündigung durch Gesetzliche Krankenversicherung
Da eine Versicherungspflicht besteht, ist eine Kündigung der Mitgliedschaft durch die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich. Jeder versicherungspflichtige Arbeitnehmer hat jedoch die Möglichkeit, seine gesetzliche Krankenkasse frei zu wählen. Vor einiger Zeit konnte sich dies durchaus lohnen, denn die Beitragssätze der einzelnen Kassen unterschieden sich teilweise recht deutlich.
Inzwischen wurden die Beitragssätze jedoch angepasst, sodass nun ein einheitlicher Beitragssatz von derzeit 15,5 % zu entrichten ist. Trotzdem empfiehlt es sich, die gesetzlichen Krankenkassen gründlich miteinander zu vergleichen. Es gibt teilweise sehr deutliche Unterschiede im angebotenen Leistungspaket der einzelnen Kassen. Durch den ausführlichen Vergleich kann am ehesten die richtige gesetzliche Krankenkasse für die individuellen Bedürfnisse gefunden werden.
Außerdem besteht auch die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen zu wechseln. Werden die vorgeschriebenen Kündigungsfristen eingehalten, steht einem Wechsel nichts mehr im Wege. Um allerdings ein ständiges Wechseln von einer zur anderen gesetzlichen Krankenkasse zu verhindern, sind die Mitglieder mindestens 18 Monate an die gewählte Kasse gebunden. Werden jedoch die Beiträge innerhalb dieser Zeit erhöht, entsteht für jedes Mitglied ein so genanntes Sonderkündigungsrecht, das die Mindestdauer der Mitgliedschaft verkürzen kann.
Während die gesetzlichen Krankenkassen durch die Versicherungspflicht quasi an ihre Mitglieder gebunden sind, kann jeder versicherungspflichtige Arbeitnehmer frei entscheiden, welcher gesetzlichen Krankenkasse er angehören möchte.