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Lastschriftverfahren, bargeldlosen Zahlungsverkehr, Lastschriften

Beim Lastschriftverfahren handelt es sich um einen bargeldlosen Zahlungsverkehr, bei dem der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger sein Einverständnis gibt, den offen stehenden Betrag von seinem Konto einzuziehen. Der Zahlungsempfänger gibt seiner Bank den Auftrag, die Forderung entsprechend von dem Konto einzuziehen. Hier liegt der Unterschied zu einem Dauerauftrag, bei dem der Zahlungspflichtige seiner Bank den Auftrag gibt, das Geld anzuweisen.

Lastschriften sind heute Gang und gebe und viele regelmäßige Zahlungen werden durch Lastschrift ausgeführt, wie beispielweise die monatlich Abschlagszahlung für Strom oder die Telefonkosten. Der Zahlungsempfänger kann die Lastschrift bei seiner Bank online einreichen oder indem er einen Vordruck ausfüllt und diesen an die Bank leitet. Grundsätzlich muss man jedoch zwei verschiedene Lastschriftverfahren unterscheiden: die Einzugsermächtigung und der Abbuchungsauftrag.

Bei dem Einzugsermächtigungsverfahren hat der Zahlungspflichtige die Möglichkeit zu wiedersprechen. Wenn er der Meinung ist, dass die Abbuchung von seinem Konto nicht berechtigt ist, so kann er seine Bank veranlassen, das Geld zurück zu holen, hierfür hat er sechs Wochen nach der Abbuchung Zeit. Bei dem Abbuchungsverfahren, hat der Zahlungspflichtige jedoch keine Einspruchsmöglichkeiten und muss sich bei Unstimmigkeiten mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.

In der Regel wird auch beim Lombardkredit mit dem Lastschriftverfahren gearbeitet. Denn mit dem Lastschriftverfahren ist die Rückzahlungsquote und terminliche Einhaltung wesentlich höher.