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Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung, garantierte Leistungen der BU-Versicherung

Unabhängig ob man ein Angestellter oder ein Unternehmer ist, jeden kann es treffen und aus einer zuerst harmlosen Erkrankung wird eine Berufsunfähigkeit. Wer dadurch seine Arbeitskraft verliert, der verliert damit auch gutes Geld, nämlich sein Einkommen. Aus diesem Grund ist es immer ratsam bereits in jungen Jahren vorzusorgen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst einmal die Rentenleistung.

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Die volle Rente wird bei Abschluss des Pauschalsystems schon ab einer 50 prozentigen Berufsunfähigkeit ausbezahlt. Bei dem Staffelsystem richtet sich die Auszahlung nach der Vereinbarung, spätestens jedoch bei 75 Prozent Berufsunfähigkeit erfolgt auch hier die volle Rentenauszahlung. Diese Rentenleistung dient als Sicherung um den derzeitigen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Die Rente wird für die gesamte Dauer der Berufsunfähigkeit gezahlt und längstens bis zum vereinbarten Ende, was meist bei dem 65. Lebensjahr liegt. Zum anderen wird der Betroffene für die Versicherung beitragsbefreit.

Das heißt bei Inanspruchnahme der Rente, entfallen die monatlichen Leistungen. Auch bei einer Pflegebedürftigkeit infolge einer Berufsunfähigkeit wird eine Rente ausbezahlt. Hierbei wird jedoch verlangt, dass dieser Zustand mindestens sechs Monate bestehen wird oder bereits mehr als sechs Monate bestand. Neben der garantierten Leistung in Form der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente gibt es noch die Leistungserhöhung durch eine Gewinnbeteiligung. Das ist eine freiwillige Leistung der Versicherung und wird daher nicht garantiert. Bereits ab dem ersten Tag kann man bereits von der Gewinnbeteiligung profitieren.

Die Leistungen aus der Gewinnbeteiligung werden zur Reduzierung des Beitragsaufwandes hergenommen. Eine so genannten Anrechnung also. Tritt dann einmal die Berufsunfähigkeit ein, was ja jederzeit möglich ist, so erhöht sich die monatliche, vereinbarte Rente noch um eine Zusatzrente aus der Gewinnbeteiligung. Wie hoch diese sein wird und ob es überhaupt eine gibt, dass erfährt man erst, wenn es zur Auszahlung kommt. Denn wie bereits ist dies keine garantierte Leistung, sondern eine freiwillige Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung.