Lombardkredit, kurzfristige Kreditüberlassung, Verpfändung
Unter dem Begriff Lombardkredit versteht man in der Regel die kurzfristige Kreditüberlassung. Zur Sicherung des Kredites dient eine Verpfändung einer beweglichen Sache oder die Verpfändung eines verbrieften Rechts. Der Name hat geschichtlichen Ursprungs und ist ursprünglich in der Lombardei entstanden. Denn die Lombarden vergaben Kredite gegen ein entsprechendes Pfand bereits im Mittelalter – daher Lombardkredit.
Grundsätzlich muss man heute jedoch fünf verschiedene Lombard Kreditarten unterscheiden: Effekten-, Edelmetall-, Waren-, Wechsel- und Forderungslombardkredit. Die am häufigsten verwendete Form ist heute der Effektenlombardkredit, bei dem die Sicherung des Kredites durch Wertpapiere vorgenommen wird. Der Effektenlombardkredit kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen, so beispielweise um Anlagen fremd zu finanzieren, dem Unternehmen zu einer hohen Liquidität zu verhelfen, um Anschaffungen größerer Art zu tätigen oder auch als zusätzliche Sicherheit bei der Immobilienfinanzierung.
Der Schuldner bleibt weiterhin der Eigentümer der Wertpapiere, allerdings gehen diese in den besitz des jeweiligen Gläubigers. In unserer heutigen Zeit spielen sowohl die Edelmetall- als auch die Warenlombardkredite eine untergeordnete Rolle und finden kaum noch Verwendung. Anders sieht es dagegen bei den Forderungs- und Wechsellombardkrediten aus, denn diese können innerhalb der Unternehmens-Finanzierung eine wichtige Rolle spielen.
Bei dem Lombardkredit ist es in der Regel nicht üblich einen Mitschuldner zu benennen. Was hinter dem Begriff Mitschuldner steckt erfährt man in der nächsten Erklärung.